Bauvorhabensankündigung

Zum Formular

Wenn die Ausführung eines genehmigten Bauvorhabens begonnen werden soll, ist der Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Vorankündigung eines Bauvorhabens

Adresse
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 

Die Entgegennahme von Anträgen erfolgt in der Bauantragsannahme bzw. im Sekretariat des Bereiches während der genannten Öffnungs- und Dienstzeiten. 

Alternativ besteht die Möglichkeit, Antragsunterlagen auch in den Briefkasten im Eingangsbereich des Hauses 1 einzuwerfen.



Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289842613
Telefon
0331 2892611
Telefon
0331 2892627
Telefon
0331 2892629

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Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
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14469 Potsdam
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Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 



Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
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0331 289842613
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0331 2892611

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Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
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Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr) vereinbart werden.



Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
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0331 289842613
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0331 2892634

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Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
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14469 Potsdam
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Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Besprechungstermine können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 



Bauaufsicht@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289842613
Telefon
0331 2892628

Häufig gestellte Fragen

Die Anzeige ist spätestens 1 Woche vor Baubeginn bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.


  • ggf. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen
  • erforderliche Prüfberichte und Bescheinigungen

Formular Baubeginnsanzeige

Mit der Bauausführung darf erst begonnen werden, wenn

  1. eine erforderliche Baugenehmigung vorliegt oder die Voraussetzung des § 62 Absatz 3 Satz 1 erfüllt ist,
  2. nach anderen Rechtsvorschriften erforderliche Genehmigungen vorliegen,
  3. die erforderlichen Prüfberichte oder Bescheinigungen über die Prüfung der bautechnischen Nachweise vorliegen.

Die Bauaufsichtsbehörde kann sich die Freigabe der Bauarbeiten für die Baugrube, für einzelne Bauabschnitte oder für das gesamte Bauvorhaben vorbehalten.


§ 72 Abs. 7 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Die Anzeige ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Henning-von-Tresckow Str. 2-8

14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de


Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt


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