Der Bereich Untere Bauaufsichtsbehörde gehört zum Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt. Er nimmt die Aufgaben nach der Brandenburgischen Bauordnung als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.

Der Bereich Untere Bauaufsichtsbehörde ist mit Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung für die Errichtung, die Änderung, die Instandhaltung, die Nutzung oder die Beseitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen zuständig und hat darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

Des weiteren erfolgt neben der Beratung der am Bau Beteiligten auch die Durchführung der verwaltungsinternen Ämterbeteiligung und die Einbeziehung anderer Fachbehörden sowie von Trägern öffentlicher Belange, die Erhaltung des Rechtsschutzes der Nachbarn und die Gewährleistung der Standsicherheit baulicher Anlagen.

Der Bereich Untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet ebenso über Vorbescheide vor Einreichung des Bauantrages.

Weitere Aufgaben sind u. a. die Bescheinigung der Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz, die Beauskunftung aus dem Baulastenverzeichnis, die Abnahme fliegender Bauten, die Unterbindung von baurechtswidrigen Zuständen und die Bauüberwachung sowie die Bearbeitung von Dienstbarkeiten nach der alten BbgBO.

Mit Änderung der Brandenburgischen Bauordnung zum 01.07.2016 erfolgt die Bearbeitung auch von Anträgen auf Teilbaugenehmigung und die Bearbeitung von Baulasten und deren Eintragung in das Baulastenverzeichnis.

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