Stand: 27. Februar 2023

Erklärung zur Barrierefreiheit – Landeshauptstadt Potsdam

 

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Die Landeshauptstadt Potsdam setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://serviceportal.dikom-bb.de/landeshauptstadt-potsdam.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist bemüht, ihre Website https://serviceportal.dikom-bb.de/landeshauptstadt-potsdam  im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Die Landeshauptstadt Potsdam ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

·         Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.

·         Eine Beauftragte für Menschen mit Behinderung wurde ernannt.

Konformitätsstatus

Aktueller Status der Inhaltskonformität:

Teilweise konform

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit der Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist. Die Landeshauptstadt Potsdam arbeitet an der technischen bzw. redaktionellen Behebung dieser Probleme.

Registrierungsformular

Das Registrierungsformular enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.

Postkorb

Der Postkorb enthält interaktive Elemente, die noch nicht barrierefrei sind.

Verwaltungsbereich

Im Verwaltungsbereich sind einige interaktive Elemente noch nicht barrierefrei. Im Verwaltungsbereich werden Live-Aktualisierungen dem Screenreader noch nicht vorgelesen.

Leichte Sprache:

Derzeit liegen noch keine Inhalte in Leichter Sprache vor.

Gebärdensprache:

Derzeit liegen noch keine Inhalte in Gebärdensprache vor.

 

Zur Herstellung der Barrierefreiheit plant der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg folgende Maßnahme:

Einführung und Nutzung diverser Online-Tools zur interaktiven Bereitstellung verschiedenster Barrierefreiheitsoption, wie unteranderem die Korrektur des Kontrastverhätnis und der Ausgleich von diversen  Sehschwächen.

Bewertungsmethoden

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

Eigenbewertung durch den umsetzenden Dienstleister:

Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM)

Gewerbeweg 3

03044 Cottbus

Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

·         Telefon: 0331 289 1272 / 1274.

·         E-Mail: presse@rathaus.potsdam.de

·         Firmenanschrift:

Landeshauptstadt Potsdam

Bereich Presse und Kommunikation

Friedrich-Ebert-Straße 79/81

14469 Potsdam

 

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S

14467 Potsdam

E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de