Online-Anträge der Ausländerbehörde des Landkreises Barnim


Zum Formular

Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen.


Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 


Fax
+49 3334 214-2406
Telefon
+49 3334 214-1406

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) kommen, in einem anderen Mitgliedstaat der EU seit mindestens 2 Jahren studiert haben und dort als schutzberechtigte Person anerkannt sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung des Studiums in Deutschland erhalten.

Diese Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Wenn die Aufenthaltserlaubnis demnächst endet, können Sie diese verlängern lassen, beispielsweise für

  • die Dauer eines verpflichtenden Studienabschnitts oder
  • ein noch nicht beendetes Austauschprogramm.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel nicht verlängern, wenn die Ausländerbehörde dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen hat.

Mit der Aufenthaltserlaubnis, die Sie zum Zweck des Studiums erhalten haben, dürfen Sie bis zu 140 Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit unbegrenzt ausüben.


  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.


Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt .


Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt .


Einreise, Zulassung, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Studium, Aufenthaltstitel, Einwanderung, Aufenthaltsrecht, Bildungseinrichtung, Europäische Union, Universität, Hochschule, Internationale Schutzberechtigte, Akademische Ausbildung, Fortsetzung des Studiums, Ausbildung, Studierende