Die Ausländerbehörde  ist für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes und weiterer ausländerrechtlichen Bestimmungen, zuständig.
Die Ausländerbehörde Barnim wird grundsätzlich dann zuständig, wenn der Hauptwohnsitz (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) von ausländischen Personen im Landkreis genommen wird.
Ausländer benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, ausgenommen sind Bürger der Europäischen Union.

Adresse

Am Markt 1
16225 Eberswalde

Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung
 


Fax

+49 3334 214-2406

Telefon

+49 3334 214-1406

Dienstleistungen

Landkreis Barnim