Einrichtung
Landkreis Barnim - Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde
ist für alle aufenthalts- und passrechtlichen Entscheidungen und Maßnahmen, auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes und weiterer ausländerrechtlichen Bestimmungen, zuständig.
Die Ausländerbehörde Barnim wird grundsätzlich dann zuständig, wenn der Hauptwohnsitz (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) von ausländischen Personen im Landkreis genommen wird.
Ausländer benötigen für den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, ausgenommen sind Bürger der Europäischen Union.
Adresse
Am Markt 116225 Eberswalde
Servicezeiten
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Montag, Mittwoch bis Freitag Termine nach Vereinbarung