Dienstleistung
Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung
Wann muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen?
Edisonallee 11-19
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Kfz-Zulassungsbehörde
Mo
08:00 – 15:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 12:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 12:00 Uhr
Sa
08:00 – 12:00 Uhr
Großkundenschalter
Mo
07:00 – 15:00 Uhr
Di
07:00 – 16:00 Uhr
Mi
07:00 – 12:00 Uhr
Do
07:00 – 16:00 Uhr
Fr
07:00 – 12:00 Uhr
Sa
geschlossen
Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Im Großkundenschalter werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen ab 4 Vorgängen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail (gks@rathaus.potsdam.de ) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.
zulassungsstelle@rathaus.potsdam.de
gks@rathaus.potsdam.de
0331 289843295
0331 2891110
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.
An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.
Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.
Mo
10:00 – 18:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 14:00 Uhr
Sa
08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.
An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
fundbuero@rathaus.potsdam.de
Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
0331 2893814
0331 2891111
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
11,10 Euro - Mindestgebühr für die Änderung
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- ca. 10 Minuten
Ausführliche Beschreibung
Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Tritt der Fall einer Adress- oder Namensänderung ein, hat der Fahrzeughalter die Änderung
unverzüglich
vornehmen zu lassen.
Bei einer Adressänderung
innerhalb
des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“
.
Adress- und / oder Namensänderung innerhalb des Zulassungsbezirks
Rechtsgrundlage(n)
§ 13 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Voraussetzungen
Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!
Voraussetzung:
-
Hauptwohnsitz
in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
-
alle
Unterlagen
und Dokumente müssen
im Original
vorgelegt werden
-
Personaldokumente
(Personalausweis / Reisepass) müssen
im Original
oder als amtlich beglaubigte Kopie
vorgelegt werden
Verfahrensablauf
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Hinweis:
Alte Fahrzeugpapiere sind bei Änderungen in EU-Fahrzeugpapiere umzuschreiben.
Die Vorlage des Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes sind dabei erforderlich.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
-
Die
Adressänderung
kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
-
Die Änderung von Fahrzeugdokumenten ist
nur
zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag)
in der Zulassungsbehörde
möglich
-
Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden
ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet
:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Zuständige Stelle
Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.
Schlagwörter
Namensänderung, Fahrzeugschein, Anschrift, Kfz, Adressänderung, Halterdatenänderung, Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung, Adresse ändern, Anschrift ändern
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
11,10 Euro - Mindestgebühr für die Änderung
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
- ca. 10 Minuten
Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.
Tritt der Fall einer Adress- oder Namensänderung ein, hat der Fahrzeughalter die Änderung unverzüglich vornehmen zu lassen.
Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Bei einer Namensänderung (z.B. durch Heirat) ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erforderlich.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“ .
Adress- und / oder Namensänderung innerhalb des Zulassungsbezirks
§ 13 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- Zulassungsbescheinigung Teil I
-
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
-
Alternativ:
- eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
- der Nachweis der Steuerbefreiung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!
Voraussetzung:
- Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.
Hinweis:
Alte Fahrzeugpapiere sind bei Änderungen in EU-Fahrzeugpapiere umzuschreiben.
Die Vorlage des Fahrzeugscheines und des Fahrzeugbriefes sind dabei erforderlich.
Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.
Hinweise für Bürger aus Potsdam:
- Die Adressänderung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Änderung von Fahrzeugdokumenten ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich
-
Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet :
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.