Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Beantragung)

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Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?


Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.

An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.

Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)


Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.

An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111

Häufig gestellte Fragen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Es fallen keine Gebühren an.



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit)



Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, jede weitere seine Nebenwohnung (sog. Zweitwohnung). 

Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend benutzte Wohnung.

Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in / aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.

Ausnahmen von der Meldepflicht:
Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als 6 Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden.

Wer nach Ablauf von 6 Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Hinweise zur An-/ Ummeldung minderjähriger Kinder

Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 Abs. 2 BMG). Personensorgeberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer andere Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an-/ ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils, wenn:

    ■ bislang eine gemeinsame Hauptwohnung bestand und das Kind von nur einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet wird

    oder

    ■ wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird

  • der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises/ Reisepass des anderen Elternteils beizufügen
  • Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
  • Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung  

Bei An- oder Ummeldung einer Nebenwohnung ist eine Zustimmungserklärung durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil nicht erforderlich. Erforderlich ist hingegen zur Ausführung eines Meldevorgangs für einen minderjährigen Einwohner grundsätzlich die Sorgerechtserklärung.

Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:

  • Sorgerechtsbeschluss/ Scheidungsurteil
  • Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/ Lebensmittelpunkt des Kindes
  • dazu Kopie des Personalausweises des anderen Sorgeberechtigten
  • Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung

Nebenwohnung - Anmeldung


Bestätigung des Wohnungsgebers

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
    Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
  • Der Personalausweis und / oder Reisepass
  • alle Dokumente (z.B. Kinderausweise / -reisepässe, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
  • ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
  • ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
    • Sorgerechtsbeschluss oder
    • eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
    • eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
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Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) - Formular
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Informationen zum Bundesmeldegesetz
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Anmeldung bei der Meldebehörde - Beiblatt
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Checkliste Umzug - Merkblatt
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Wohnungsgeberbestätigung - Formular
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