Dienstleistung
Wohnsitz Änderung
Informationen zum Anmelden am neuen Wohnort bei Umzug
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:
Mo
10:00 – 18:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 18:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 14:00 Uhr
Sa
08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)
Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin:
Mo
10:30 – 16:00 Uhr
Di
08:15 – 16:00 Uhr
Mi
08:15 – 16:00 Uhr
Do
08:15 – 16:00 Uhr
Fr
08:15 – 13:00 Uhr
Wir bitten um Verständnis, dass an den terminlosen Schaltern folgende Dienstleistungen
NICHT
angeboten werden können:
- Kfz-Zulassungsvorgänge
- Bewohnerparkausweise
-----------------
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen :
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.
An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
fundbuero@rathaus.potsdam.de
Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
0331 2893814
0331 2891111
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Meldepflichtige Einwohner, die innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam die Wohnung wechseln, müssen sich
innerhalb von 2 Wochen
anmelden.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- ca. 5 Minuten
Ausführliche Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung bei
Umzug innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam
.
Sie sind mit Hauptwohnung in der Landeshauptstadt Potsdam gemeldet und ziehen innerhalb der Stadt um bzw. Sie sind mit Nebenwohnung in der Landeshauptstadt Potsdam und mit Hauptwohnung im Bundesgebiet (einschließlich Potsdam) gemeldet und ziehen innerhalb Potsdams in eine andere Wohnung um und melden diese als Nebenwohnung an.
Dies ist notwendig bei:
- Umzug innerhalb der Stadt oder Gemeinde
- Bezug / Umzug einer Nebenwohnung (die Person bleibt für eine andere Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet)
- Tausch des Status von Haupt- zu Nebenwohnsitz
Bei Ummeldung einer Familie kann eine volljährige Person die Ummeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift jedes der Einziehenden erforderlich.
Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und / oder Reisepass der meldepflichtigen Person).
Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Hinweise zur An-/ Ummeldung minderjähriger Kinder
Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 Abs. 2 BMG). Personensorgeberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer andere Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an-/ ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:
-
Einverständniserklärung des anderen Elternteils, wenn:
■ bislang eine gemeinsame Hauptwohnung bestand und das Kind von nur einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet wird
oder
■ wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird
- der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises/ Reisepass des anderen Elternteils beizufügen
- Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
- Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung
Bei An- oder Ummeldung einer
Nebenwohnung
ist eine Zustimmungserklärung durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil nicht erforderlich. Erforderlich ist hingegen zur Ausführung eines Meldevorgangs für einen minderjährigen Einwohner grundsätzlich die Sorgerechtserklärung.
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
- Sorgerechtsbeschluss/ Scheidungsurteil
- Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
- schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/ Lebensmittelpunkt des Kindes
- dazu Kopie des Personalausweises des anderen Sorgeberechtigten
- Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung
Wohnsitz ummelden
Rechtsgrundlage(n)
§ 1 Absatz 1 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
§ 11 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
§§ 21, 22, 23
Bundesmeldegesetz
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
-
Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
-
Wohnungsgeberbestätigung
-
vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
- ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
-
ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere
Onlineterminvergabe
zu vereinbaren.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Hinweise:
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.
-
Für
Personen, die sonst im Ausland wohnen
und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von 3 Monaten.
-
Personen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen
, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen,
aufgenommen werden oder dort einziehen
, müssen sich nicht anmelden, solange sie aktuell bei einer Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind.
-
Für
Binnenschiffer und Seeleute, Soldaten
und ähnlichen Dienstverhältnissen, sind gesonderte Regelungen zu beachten.
- Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.
- Bei Anmeldung einer Nebenwohnung in Potsdam wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Ansprechpunkt
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Anträge / Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) - Formular
FormularDokLink
Anmeldung bei der Meldebehörde - Beiblatt
FormularDokLink
Wohnungsgeberbestätigung - Formular
FormularDokLink
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
FormularDokLink
Checkliste Umzug - Merkblatt
FormularDokLink
Informationen zum Bundesmeldegesetz
FormularDokLink
Schlagwörter
KFZ Ummeldung, Ummeldung
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Meldepflichtige Einwohner, die innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam die Wohnung wechseln, müssen sich innerhalb von 2 Wochen anmelden.
- ca. 5 Minuten
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung bei Umzug innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam .
Sie sind mit Hauptwohnung in der Landeshauptstadt Potsdam gemeldet und ziehen innerhalb der Stadt um bzw. Sie sind mit Nebenwohnung in der Landeshauptstadt Potsdam und mit Hauptwohnung im Bundesgebiet (einschließlich Potsdam) gemeldet und ziehen innerhalb Potsdams in eine andere Wohnung um und melden diese als Nebenwohnung an.
Dies ist notwendig bei:
- Umzug innerhalb der Stadt oder Gemeinde
- Bezug / Umzug einer Nebenwohnung (die Person bleibt für eine andere Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet)
- Tausch des Status von Haupt- zu Nebenwohnsitz
Bei Ummeldung einer Familie kann eine volljährige Person die Ummeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift jedes der Einziehenden erforderlich.
Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und / oder Reisepass der meldepflichtigen Person).
Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Hinweise zur An-/ Ummeldung minderjähriger Kinder
Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 Abs. 2 BMG). Personensorgeberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer andere Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an-/ ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:
-
Einverständniserklärung des anderen Elternteils, wenn:
■ bislang eine gemeinsame Hauptwohnung bestand und das Kind von nur einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet wird
oder
■ wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird
- der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises/ Reisepass des anderen Elternteils beizufügen
- Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
- Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung
Bei An- oder Ummeldung einer
Nebenwohnung
ist eine Zustimmungserklärung durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil nicht erforderlich. Erforderlich ist hingegen zur Ausführung eines Meldevorgangs für einen minderjährigen Einwohner grundsätzlich die Sorgerechtserklärung.
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
- Sorgerechtsbeschluss/ Scheidungsurteil
- Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
- schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/ Lebensmittelpunkt des Kindes
- dazu Kopie des Personalausweises des anderen Sorgeberechtigten
- Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung
Wohnsitz ummelden
§ 1 Absatz 1 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
§ 11 Melderechtsrahmengesetz (MRRG)
§§ 21, 22, 23 Bundesmeldegesetz
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
-
Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
- Wohnungsgeberbestätigung
-
vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen - ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
-
ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Hinweise:
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.
- Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von 3 Monaten.
- Personen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen , die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen , müssen sich nicht anmelden, solange sie aktuell bei einer Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind.
- Für Binnenschiffer und Seeleute, Soldaten und ähnlichen Dienstverhältnissen, sind gesonderte Regelungen zu beachten.
- Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.
- Bei Anmeldung einer Nebenwohnung in Potsdam wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben.
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