Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Beantragung)

Zum Formular

Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.


Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)


Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin:

Mo

10:30 – 16:00 Uhr

Di

08:15 – 16:00 Uhr

Mi

08:15 – 16:00 Uhr

Do

08:15 – 16:00 Uhr

Fr

08:15 – 13:00 Uhr


Wir bitten um Verständnis, dass an den terminlosen Schaltern folgende Dienstleistungen NICHT angeboten werden können:

- Kfz-Zulassungsvorgänge
- Bewohnerparkausweise

-----------------

Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen :

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.

An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111

Häufig gestellte Fragen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • keine


Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt entweder beim Einwohnermeldeamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes.

Die Abmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- bzw. Nebenwohnung) kann

  • durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
  • persönlich oder schriftlich vorgenommen werden.

Wohnsitz abmelden


Bestätigung des Wohnungsgebers

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Abmeldeformular)
    Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
  • Personalausweis oder Reisepass bei Vorsprache


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.

Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebescheinigung.



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Dieser Meldeschein kann dann an folgende Adresse gesandt werden:

Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam



die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


Abmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) - Formular
FormularDokLink


Checkliste Umzug - Merkblatt
FormularDokLink


Informationen zum Bundesmeldegesetz
FormularDokLink


Einverständniserklärung zur Datenübermittlung einer Meldebestätigung
FormularDokLink