Dienstleistung
Wohnsitz Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt entweder beim Einwohnermeldeamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes.
Die Abmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- bzw. Nebenwohnung) kann
- durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
- persönlich oder schriftlich vorgenommen werden.
Wohnsitz abmelden
Kurztext
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Teaser
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Abmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen - Personalausweis oder Reisepass bei Vorsprache
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.
Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebescheinigung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Dieser Meldeschein kann dann an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Formulare/Schriftformerfordernis
Externe URL
Abmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) - Formular
Externe URL
Einverständniserklärung zur Datenübermittlung einer Meldebestätigung
Externe URL
Informationen zum Bundesmeldegesetz
Externe URL
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes