Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt entweder beim Einwohnermeldeamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes.

Die Abmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- bzw. Nebenwohnung) kann

  • durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
  • persönlich oder schriftlich vorgenommen werden.

Wohnsitz abmelden

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.


Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.


Bestätigung des Wohnungsgebers


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Abmeldeformular)
    Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
  • Personalausweis oder Reisepass bei Vorsprache

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.

Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebescheinigung.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • keine

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Dieser Meldeschein kann dann an folgende Adresse gesandt werden:

Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam


Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


Checkliste Umzug - Merkblatt
Externe URL

Abmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) - Formular
Externe URL

Einverständniserklärung zur Datenübermittlung einer Meldebestätigung
Externe URL

Informationen zum Bundesmeldegesetz
Externe URL

Bundesministerium des Innern (BMI)


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes