Dienstleistung
Wohnsitz Abmeldung
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.
An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.
Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.
Mo
10:00 – 18:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 14:00 Uhr
Sa
08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.
An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
fundbuero@rathaus.potsdam.de
Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
0331 2893814
0331 2891111
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- keine
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde
n.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die
Abmeldung einer Nebenwohnung
erfolgt entweder beim Einwohnermeldeamt des Haupt-
oder
Nebenwohnsitzes.
Die Abmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- bzw. Nebenwohnung) kann
- durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
- persönlich oder schriftlich vorgenommen werden.
Wohnsitz abmelden
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
-
vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Abmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
- Personalausweis oder Reisepass bei Vorsprache
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.
Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebescheinigung.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Dieser Meldeschein kann dann an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Anträge / Formulare
Abmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) - Formular
FormularDokLink
Checkliste Umzug - Merkblatt
FormularDokLink
Informationen zum Bundesmeldegesetz
FormularDokLink
Einverständniserklärung zur Datenübermittlung einer Meldebestätigung
FormularDokLink
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
- keine
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt entweder beim Einwohnermeldeamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes.
Die Abmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- bzw. Nebenwohnung) kann
- durch eine volljährige Person für die gesamte Familie erfolgen.
- persönlich oder schriftlich vorgenommen werden.
Wohnsitz abmelden
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam
Bestätigung des Wohnungsgebers
-
vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Abmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen - Personalausweis oder Reisepass bei Vorsprache
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.
Als Nachweis über die Abmeldung erhält der Meldepflichtige eine Abmeldebescheinigung.
Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Dieser Meldeschein kann dann an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
FormularDokLink
Checkliste Umzug - Merkblatt
FormularDokLink
Informationen zum Bundesmeldegesetz
FormularDokLink
Einverständniserklärung zur Datenübermittlung einer Meldebestätigung
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