Dienstleistung
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.
An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.
Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.
Mo
10:00 – 18:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 14:00 Uhr
Sa
08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.
An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
fundbuero@rathaus.potsdam.de
Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
0331 2893814
0331 2891111
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
3 Monate
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 10,00
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr:
EUR 13,00
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der vorläufige Personalausweis kann dem Antragsteller am folgenden Werktag ausgehändigt werden.
Ausführliche Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.
Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört.
Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen.
Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.
Personalausweis (vorläufiger) - Beantragung
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere
Onlineterminvergabe
zu vereinbaren.
Generelle Voraussetzungen:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
-
Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
-
ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)
- ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:
- die Geburtsurkunde im Original
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
-
Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Rechtsbehelf
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit:
- einem gültigen Personalausweis
- vorläufigen Personalausweis oder
- Reisepass
ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail
eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Anträge / Formulare
Zustimmungserklärung zur Ausstellung / Verlängerung von Personaldokumenten
FormularDokLink
Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für unverheiratete Minderjährige
FormularDokLink
Schlagwörter
Ausweis ausstellen, Neuer PA, Personalausweis, Identitätsnachweis, Personalausweis beantragen, Ausweis, Beantragung, Ausweis beantragen, vorläufiger Personalausweis, Perso, Personaldokument, PA, vorübergehend, elektronischer Personalausweis, Identitätsdokument, neuer Personalausweis, Lichtbildausweis
Gebühr: EUR 13,00
Der vorläufige Personalausweis kann dem Antragsteller am folgenden Werktag ausgehändigt werden.
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.
Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört.
Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen.
Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.
Personalausweis (vorläufiger) - Beantragung
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
-
bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.
Generelle Voraussetzungen:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
-
Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie) -
ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit) - ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:
- die Geburtsurkunde im Original
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
-
Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit:
- einem gültigen Personalausweis
- vorläufigen Personalausweis oder
- Reisepass
ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
örtliche Personalausweisbehörde
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
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Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für unverheiratete Minderjährige
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