Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Beantragung)

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Onlinestatusabfrage Personalausweis & Reisepass

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Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.


Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.

An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.

Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)


Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.

An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111

Häufig gestellte Fragen

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.


Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.


Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird d ie Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Wurde der Personalausweis entwendet, muss der Diebstahl bei der Polizei angezeigt werden. Es kann ein neuer Personalausweis beantragt werden.
  • Ist der Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, ist der Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzuzeigen. Es kann gleichzeitig ein neuer Personalausweis beantragt werden.
  • Bei Wiederauffinden des abhanden gekommenen Personalausweises hat der / die BürgerIn die Pflicht, das Wiederauffinden des Ausweises unverzüglich der Personalausweisbehörde zu melden.

Personalausweis - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund


Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
  • bei Fund: wiedergefundener Personalausweis


  • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.



Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

Verlust beim Bürgeramt melden:

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
  • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
  • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

  • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
  • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
  • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


örtliche Personalausweisbehörde 


Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bundesweite Sperrhotline:

Montags bis Sonntags
24 Stunden erreichbar
Tel: 116 116  

In Deutschland kostenfrei aus dem deutschen Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen erreichbar.
Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen.

Zur Sicherheit ist der Sperr-Notruf zusätzlich über +49 030 40 50 40 50 erreichbar.
Servicezeiten: Mo - So 00:00 - 24:00 Uhr



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