Online-Terminverwaltung Kfz-Zulassungsbehörde

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Sind Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden.

Möchten Sie das bisherige Kennzeichen an Ihrem zugelassenen Fahrzeug behalten, können Sie dies bundesweit tun. Die Änderung der Adresse wird dann nur in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen.

Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option ein neues Kennzeichen zu beantragen. Für ein Wunschkennzeichen fallen zusätzliche Gebühren an.

Die Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs müssen Sie unverzüglich in der örtlichen Zulassungsbehörde vornehmen, in deren Bezirk Sie Ihren:

  • Hauptwohnsitz,
  • Betriebssitz oder
  • Ihre Niederlassung haben.

Bei einem Umzug innerhalb des Verwaltungsbezirks müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht ummelden. Sie müssen der Zulassungsbehörde allerdings die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Berichtigung der Adresse vorlegen.

Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird diese gegebenenfalls aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen.

Hinweis:Fahrzeuge können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Ummeldung eines  zugelassenen oder außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges  aus einem anderen Zulassungsbezirk  nach Potsdam / Potsdam-Mittelmark  wegen Zuzug des Halters nach Potsdam / Potsdam-Mittelmark.

  • Die Ummeldung gilt ab Tag der Beantragung.

Nach Prüfung der Unterlagen im Antragsverfahren kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vorlage weiterer Unterlagen wegen fehlender Daten bzw. Korrektur vorhandener Daten notwendig wird. Die weitere Verfahrensweise wird im Einzelfall mit dem Sachbearbeiter vor Ort geklärt.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.


Ummeldung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk OHNE Halterwechsel

Adresse
Helene-Lange-Straße 14
14469 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Kfz-Zulassungsbehörde

Mo

08:00 – 15:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr  

Mi

08:00 – 12:00 Uhr  

Do

08:00 – 18:00 Uhr  

Fr

08:00 – 12:00 Uhr 

Sa

08:00 – 12:00 Uhr    


Großkundenschalter

Mo

07:00 – 15:00 Uhr

Di

07:00 – 16:00 Uhr

Mi

07:00 – 12:00 Uhr

Do

07:00 – 16:00 Uhr

Fr

07:00 – 12:00 Uhr

Sa

geschlossen


Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen

Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.

Im Großkundenschalter (Raum 2.07) werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen ab 4 Vorgängen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail (gks@rathaus.potsdam.de ) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.



zulassungsstelle@rathaus.potsdam.de

gks@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 289843295
Telefon
0331 2891110

Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.

An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.

Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)


Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.

An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111

Häufig gestellte Fragen

Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs: Unverzüglich


Je nach Umfang des Änderungsvorgang unterschiedlich (für Wunschkennzeichen fallen beispielsweise zusätzliche Kosten an).


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Ummeldung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk OHNE Halterwechsel (IES:Potsdam) in Potsdam


  • Kraftfahrzeug Ummeldung ohne Halterwechsel
  • bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden
  • Ummeldung muss unverzüglich an der örtlich zuständigen Zulassungsstelle erfolgen
  • bei Ummeldung ohne Halterwechsel besteht bundesweit die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme (dann ist die Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorzulegen)
  • auf Wunsch kann ein neues Kennzeichen beantragt werden (dann sind zugleich eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I und die Vornahme der Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen)
  • Feinstaubplakette wird bei neuen kennzeichen ungültig und muss neu beantragt werden
  • Antragsteller darf keine Zahlungsrückstände aus vorhergegangenen Zulassungsverfahren aufweisen
  • Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von mehr als EUR 5 aufweisen
  • Antragstellung persönlich und per Onlineverfahren möglich
  • Verfahren ist kostenpflichtig
  • zuständig: örtliche Zulassungsbehörde

Wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug unverzüglich ummelden und gegebenenfalls ein neues Kfz-Kennzeichen beantragen.


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Ihrer letzten Meldebestätigung
  • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP

Achtung: Sie müssen weitere Unterlagen vorlegen. Die erforderlichen Unterlagen zur Ummeldung ohne Halterwechsel unterscheiden sich je nach Bundesland und je nachdem, ob Sie von der Kennzeichenmitnahme Gebrauch machen oder nicht. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde nach. 

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Allgemein erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters (für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Potsdam haben: mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Monat)
  • bei Vertretung durch einen Dritten:

Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

  • Prüfbericht über die letzte Hauptuntersuchung, zum Beispiel TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS, GTS, FSP und ggf. Sicherheitsüberprüfung

Zusätzlich benötigt werden bei

Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Beibehaltung des Kennzeichens

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind

Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens (P bzw. PM)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige Kennzeichenschilder

Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges
(Beibehaltung des auswärtigen Kennzeichens ist  nicht  möglich)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Angabe der  IBAN  und  BIC  bei Bevollmächtigung Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen  SEPA-Mandats  vom Vollmachtgeber für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Bei Gewerbetreibenden   zusätzlich

  • die aktuelle Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr)

Bei juristischen Personen zusätzlich

  • der Handelsregisterauszug,
  • die Gewerbeanmeldung (für Bürger, die Ihren Firmensitz nicht in Potsdam haben, nicht älter als 1 Jahr) oder die Bestätigung zum Firmensitz durch den Geschäftsführer oder Prokuristen
  • die Personalausweis- oder Reisepasskopie mit Meldebescheinigung des Vollmachtgebers

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass Kfz-Angelegenheiten  im Bürgerservicecenter nur für Privatpersonen  durchgeführt werden!



  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5 oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt. 
  • Sie können das Fahrzeug erst ummelden, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde um- beziehungsweise angemeldet haben. 

Hinweis: Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese Vollmacht muss auch Ihr Einverständnis enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen von Ihnen informieren darf.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Sie können das Fahrzeug erst ummelden, wenn Sie sich bei Ihrer Gemeinde um- bzw. angemeldet haben. 

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsstelle einen Termin!

  • Hauptwohnsitz in Potsdam bzw. Potsdam-Mittelmark
  • alle  Unterlagen und Dokumente müssen  im Original  vorgelegt werden
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen  im Original   oder als amtlich beglaubigte Kopie  vorgelegt werden
  • keine Kfz-Steuerrückstände und offene Gebührenforderungen des Halters


Die Ummeldung (ohne Halterwechsel) können Sie online oder persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

Persönliche Antragstellung: 

  • Informieren Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, ob ein Formular zum Download verfügbar ist. Fragen Sie nach, welche Unterlagen Sie für das Verfahren benötigen. 
  • Gehen Sie mit dem ausgefüllten Formular sowie den erforderlichen Unterlagen zu Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. 
  • Machen Sie von der Kennzeichenmitnahme Gebrauch, wird die Änderung Ihrer Adresse lediglich in Ihren Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgenommen. 
  • Möchten Sie keinen Gebrauch von der Kennzeichenmitnahme machen, haben Sie auch weiterhin die Option, ein neues Kennzeichen zu beantragen.
    • Tipp: Wenn Sie neue Kennzeichenschilder benötigen, können Sie sich an private Anbieter wenden. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde. 
  • Die Zulassungsbehörde bringt die Plakette (Hauptuntersuchung und neue Stempelplakette) auf Ihrem neuen Kennzeichen an. Gleichzeitig erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. 
  • Hat Ihr Fahrzeug eine Feinstaubplakette, wird sie aufgrund neuer Kennzeichen ungültig. Wollen Sie in Umweltzonen fahren und haben keine Ausnahmegenehmigung, sollten Sie bei der Ummeldung auch eine neue Feinstaubplakette beantragen. 

Onlineverfahren: 

  • Rufen Sie das Online-Portal Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde auf. 
  • Identifizieren Sie sich dort mit Ihrem neuen elektronischen Personalausweis (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. 
  • Geben Sie die notwendigen Daten in die Antragsmaske des Portals ein. 
  • Bezahlen Sie die Gebühr mittels dem e-Payment-System (Zahlungsmittel je nach zuständiger Zulassungsbehörde unterschiedlich). 
  • Sofern bisherige Kennzeichen beibehalten werden:
    • Der Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft. Der Zulassungsbescheid wird sofort online bereitgestellt und kann innerhalb von 30 Minuten abgerufen werden. Ihr Fahrzeug ist mit dem Abruf des Zulassungsbescheides umgemeldet. Sie können es in Betrieb nehmen.
    • Drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und führen Sie diesen in Ihrem Fahrzeug bis zum Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil I mit. 
    • Die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie ein Informationsschreiben erhalten Sie von Ihrer Zulassungsbehörde per Post.
  • Sofern neue Kennzeichen beantragt werden:
    • Der Antrag wird durch eine Sacharbeiterin oder einen Sacharbeiter geprüft.
    • Zulassungsbescheid sowie Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, die Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde per Post.
    • Ihr Fahrzeug ist damit umgemeldet. Nach Erhalt der Zulassungsdokumente können Sie das Fahrzeug in Betrieb nehmen.

Formulare: erhalten Sie von Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Onlineverfahren möglich: ja, über das Online-Portal der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Vollmacht Kraftfahrzeugzulassung
FormularDokLink


SEPA-Lastschriftmandat für Kraftfahrzeugsteuer
FormularDokLink

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei einem Sicherungsgeber hinterlegt, ist diese durch den Antragsteller abzufordern und die Übersendung an die Zulassungsbehörde zu veranlassen. Die Zulassung ist dann nur in der Zulassungsbehörde möglich.

Mit der  Bankbriefauskunft  können Sie prüfen, ob die vom Sicherungsgeber übersandte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei der Zulassungsbehörde vorliegt.

Sie haben die Möglichkeit, vorab ein Kennzeichen zu reservieren. Dazu können Sie den  Online-Dienst Wunschkennzeichen für Potsdam oder Potsdam-Mittelmark   benutzen.

Hinweise für Bürger aus Potsdam:

  • Die Ummeldung des Fahrzeuges kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bürgerservicecenter beantragt werden.
  • Im Bürgerservicecenter
    • Kfz-Angelegenheiten werden  nur für Privatpersonen und nur  in Verbindung  mit einer Wohnsitzummeldung durchgeführt!
    • Bitte vereinbaren Sie Sie hierfür einen Termin über die  Online-Terminvergabe mit dem Bürgerservicecenter.
    • Für Kfz-Angelegenheiten  ohne Wohnsitzummeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Kfz-Zulassungsbehörde über die  Online-Terminvergabe .

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • Die Ummeldung des Fahrzeuges ist  nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag)  in der Zulassungsbehörde  möglich.
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden  ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet :
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.


Zuständig im Land Brandenburg ist die Zulassungsstelle des Landkreises / der kreisfreien Stadt


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