Dienstleistung
Schadstoffsammlung/ Schadstoffmobil
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:
- Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
- Quecksilberhaltigen Abfällen,
- Asbesthaltigen Abfällen,
- Altöl.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Schadstoffe sind gefährliche Abfälle und besonders gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe, die auf keinen Fall in den Restabfallbehälter gehören, sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Gefahrensymbole weisen auf ihre Gefährlichkeit hin.
Sie haben zwei Möglichkeiten zur Abgabe von Schadstoffen:
- Schadstoffannahmestellen auf den Wertstoffhöfen der STEP
- Schadstoffmobil (Termine, Standorte und Annahmebedingungen können im Schadstoffkalender nachgelesen werden. Diesen finden Sie unter Downloads / Links.)
Was gehört dazu?
Zu den Schadstoffen gehören Altfarben und -lacke (nicht ausgehärtet), Auto- und Haushaltsbatterien, Energiesparlampen, Thermometer, Drucker-Toner, Düngemittelreste, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Insektenschutzmittel, Haushaltschemikalien, Klebstoffe und Lösungsmittel.
Ausnahme : Altmedikamente zählen nicht zu den Schadstoffen. Dennoch sollten sie an den Schadstoffannahmestellen oder dem Schadstoffmobil sowie durch Rückgabe bei Apotheken einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Annahmebedingungen
- Schadstoffe sollten möglichst in Originalverpackungen abgegeben werden.
- Schadstoffe in sperrigen Verpackungen (Kanister u. ä.) oder mit einem Gewicht über 20 kg pro Abfallart werden nur in den zentralen Schadstoffsammelstellen angenommen.
Wer Abfälle vor dem Eintreffen des Schadstoffmobils an den bekannt gegebenen Standorten ablagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Warten Sie bitte, bis das Schadstoffmobil am Standort angekommen ist und geben Sie Ihre Schadstoffe persönlich ab.
Schadstoffentsorgung
Berliner Str. 135 (Haus F)
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Di
09:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 16:00 Uhr
abfallberatung@rathaus.potsdam.de
abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de
0331 289843798
0331 2893799
0331 2891796
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Schadstoffsammlung/ Schadstoffmobil
Problemstoffe Entsorgung in Brandenburg
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Problemstoffe Entsorgung in Brandenburg
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Schadstoffentsorgung (IES:Potsdam) in Potsdam
Kurztext
- Problemstoff Entsorgung
- Problemstoffe dürfen nicht als Restabfälle (Hausmüll) entsorgt werden, da sie Gesundheit und/ oder Umwelt gefährden können.
- Regelungen zur Entsorgung von Problemstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben
- Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Teaser
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
§ 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Brandenburgisches Abfall und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Brandenburgisches Abfall und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Formulare
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Standorte und Termine des Schadstoffmobils in 2023
FormularDokLink
Übersicht der Wertstoffhöfe in Potsdam
FormularDokLink
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Standorte und Termine des Schadstoffmobils in 2023
FormularDokLink
Übersicht der Wertstoffhöfe in Potsdam
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Zuständige Stelle
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Schlagwörter
Problemstoff, Wertstoff, Sonderabfall, Müll, Müllabfuhr, Problemabfall, Schadstoffmobil, gefährlicher Abfall, Sondermüll, Schadstoffe, Wertstoffhof
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Schadstoffsammlung/ Schadstoffmobil
Problemstoffe Entsorgung in Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Problemstoffe Entsorgung in Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Schadstoffentsorgung (IES:Potsdam) in Potsdam
- Problemstoff Entsorgung
- Problemstoffe dürfen nicht als Restabfälle (Hausmüll) entsorgt werden, da sie Gesundheit und/ oder Umwelt gefährden können.
- Regelungen zur Entsorgung von Problemstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungs- sowie -gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben
- Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
§ 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
§ 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Brandenburgisches Abfall und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Brandenburgisches Abfall und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
- Abfallgebühren und
- Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft Standorte und Termine des Schadstoffmobils in 2023
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Übersicht der Wertstoffhöfe in Potsdam
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Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Standorte und Termine des Schadstoffmobils in 2023
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Übersicht der Wertstoffhöfe in Potsdam
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öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
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