Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.


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Häufig gestellte Fragen

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Problem- und Schadstoffe), sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit den Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.

Je nach Abfallart können ganz unterschiedliche Entsorgungsverfahren zum Einsatz kommen oder es sind besondere Regelungen oder Rechtsvorschriften zu beachten, beispielsweise bei der Entsorgung von:

  • Abfällen, die persistent organische Schadstoffe (POPs) enthalten wie zum Beispiel PCBs,
  • Quecksilberhaltigen Abfällen,
  • Asbesthaltigen Abfällen,
  • Altöl.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Schadstoffe sind gefährliche Abfälle und besonders gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe, die auf keinen Fall in den Restabfallbehälter gehören, sondern fachgerecht entsorgt werden müssen. Gefahrensymbole weisen auf ihre Gefährlichkeit hin.

Sie haben zwei Möglichkeiten zur Abgabe von Schadstoffen: 

  • Schadstoffannahmestellen auf den Wertstoffhöfen der STEP
  • Schadstoffmobil (Termine, Standorte und Annahmebedingungen können im Schadstoffkalender nachgelesen werden. Diesen finden Sie unter Downloads / Links.)

Was gehört dazu?

Zu den Schadstoffen gehören Altfarben und -lacke (nicht ausgehärtet), Auto- und Haushaltsbatterien, Energiesparlampen, Thermometer, Drucker-Toner, Düngemittelreste, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Insektenschutzmittel, Haushaltschemikalien, Klebstoffe und Lösungsmittel.

Ausnahme : Altmedikamente zählen nicht zu den Schadstoffen. Dennoch sollten sie an den Schadstoffannahmestellen oder dem Schadstoffmobil sowie durch Rückgabe bei Apotheken einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

Annahmebedingungen  

  • Schadstoffe sollten möglichst in Originalverpackungen abgegeben werden.
  • Schadstoffe in sperrigen Verpackungen (Kanister u. ä.) oder mit einem Gewicht über 20 kg pro Abfallart werden nur in den zentralen Schadstoffsammelstellen angenommen.

Wer Abfälle vor dem Eintreffen des Schadstoffmobils an den bekannt gegebenen Standorten ablagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Warten Sie bitte, bis das Schadstoffmobil am Standort angekommen ist und geben Sie Ihre Schadstoffe persönlich ab.


Schadstoffentsorgung


Die Entsorgung von Problem- und Schadstoffen sind in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe),
  • Abfallgebühren und
  • Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

Ergänzung Land Brandenburg:

Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.


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