Die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Potsdam wird durch den Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger organisiert. Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz.

Aufgabe

Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist es, die Verwertung und / oder Beseitigung der im Stadtgebiet Potsdam angefallenen und überlassenen Abfälle aus Privathaushalten und anderen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen) zu organisieren.

Das operative Einsammeln und Befördern der Abfälle übernimmt die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP). In der Aufbereitungsanlage der EEW – Energy from Waste GmbH werden die Restabfälle verwertet. Die eingesammelten Bioabfälle werden im Humus- und Erdenwerk Jühnsdorf der Pro Arkades Kompostierungsgesellschaft mbH & Co. KG verwertet. Die Altkleider- und Altschuhsammlung im Stadtgebiet wird zusammen mit dem Unternehmen FWS GmbH & Co. KG durchgeführt.

Die Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Leichtmetall ("Grüner Punkt") und Glas erfolgt durch gewerbliche Rücknahmesysteme und unterliegt nicht der Verantwortung der Landeshauptstadt Potsdam. In Potsdam erfüllt die STEP diese Aufgabe der Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen im Auftrag der Dualen Systeme.

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