Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Beantragung)


Zum Formular

Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.


Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)


Jetzt online in der Terminverwaltung   des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren.


Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie:

Mo

10:30 – 16:00 Uhr

Di

08:15 – 16:00 Uhr

Mi

08:15 – 16:00 Uhr

Do

08:15 – 16:00 Uhr

Fr

08:15 – 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie:

• Es ist nur Kartenzahlung möglich.
• Folgende Dienstleistungen werden  NICHT angeboten:
    • Ausgabe von Dokumenten
    • Kfz-Angelegenheiten
    • Auslandsbeglaubigungen
    • Verpflichtungserklärungen

• Mit Hilfe der Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass erfahren Sie, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt

• Vereinbaren Sie zur Abholung Ihres Ausweisdokumentes Terminverwaltung einen festen Termin

Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.  An Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111
Telefon
0331 2894444

Häufig gestellte Fragen

Keine

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Gebühren entstehen nur bei der etwaigen Neubeantragung eines Reisepasses.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Meldung über den Verlust bzw. des Fundes wird sofort aufgenommen.



Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust , den Diebstahl  und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses unverzüglich anzuzeigen.

Der Reisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung / Wiederauffindungserklärung wird vor Ort aufgenommen.

Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Ein neuer Reisepass muss nur beantragt werden, wenn der Bürger ihn weiterhin benötigt.


Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund


Wiedergefundener Reisepass

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
  • wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: mitbringen
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
  • ggf. wiedergefundener Reisepass


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.



Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.


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