Dienstleistung
Reisepass melden wegen Wiederauffinden
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.
An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.
Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.
Mo
10:00 – 18:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 14:00 Uhr
Sa
08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.
An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
fundbuero@rathaus.potsdam.de
Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
0331 2893814
0331 2891111
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Gebühren entstehen nur bei der etwaigen Neubeantragung eines Reisepasses.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Meldung über den Verlust bzw. des Fundes wird sofort aufgenommen.
Ausführliche Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der Passinhaber ist verpflichtet, den
Verlust
, den
Diebstahl
und das
Wiederauffinden
eines in Verlust geratenen Reisepasses unverzüglich anzuzeigen.
Der Reisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung / Wiederauffindungserklärung wird vor Ort aufgenommen.
Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Ein neuer Reisepass muss nur beantragt werden, wenn der Bürger ihn weiterhin benötigt.
Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund
Erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
- wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: mitbringen
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
- ggf. wiedergefundener Reisepass
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere
Onlineterminvergabe
zu vereinbaren.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Schlagwörter
Urlaub, Identifikation, e-Pass, Ferien, Reisepaß, Reiseausweis, verreisen, anderer Pass, Ausweis
Keine
- Gebühren entstehen nur bei der etwaigen Neubeantragung eines Reisepasses.
Die Meldung über den Verlust bzw. des Fundes wird sofort aufgenommen.
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust , den Diebstahl und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses unverzüglich anzuzeigen.
Der Reisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung / Wiederauffindungserklärung wird vor Ort aufgenommen.
Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Ein neuer Reisepass muss nur beantragt werden, wenn der Bürger ihn weiterhin benötigt.
Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund
Wiedergefundener Reisepass
- wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
- wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: mitbringen
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
- ggf. wiedergefundener Reisepass
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.