Dienstleistung
Melderegisterauskunft Erteilung
Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Abgaben zu einer Ihnen bekannten Person oder zu Ihrer eigenen Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:
Mo
10:00 – 18:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 18:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 14:00 Uhr
Sa
08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)
Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin:
Mo
10:30 – 16:00 Uhr
Di
08:15 – 16:00 Uhr
Mi
08:15 – 16:00 Uhr
Do
08:15 – 16:00 Uhr
Fr
08:15 – 13:00 Uhr
Wir bitten um Verständnis, dass an den terminlosen Schaltern folgende Dienstleistungen
NICHT
angeboten werden können:
- Kfz-Zulassungsvorgänge
- Bewohnerparkausweise
-----------------
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen :
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.
An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
fundbuero@rathaus.potsdam.de
Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
0331 2893814
0331 2891111
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- ca. 4 Wochen - bei schriftlicher Antragstellung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
10,00 Euro - für eine einfache schriftliche Melderegisterauskunft
12,00 Euro - für eine erweiterte Melderegisterauskunft
Ausführliche Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der Antrag auf eine Melderegisterauskunft kann über
das Online-Formular
oder am terminlosen Mittwoch im Bürgerservicecenter gestellt werden.
Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Bürgerin und der Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt haben.
Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck künftig angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden.
Melderegisterauskunft
Rechtsgrundlage(n)
§§ 44 bis 52 Bundesmeldegesetz (BMG)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern
(GebOMI) vom 21. Juli 2010 (GVBI. II, Nr. 46 vom 26. Juli 2010)
Erforderliche Unterlagen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Grundsätzlich ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Auch die Beantragung über das
bereitgestellte Online-Formular
ist möglich.
Der Antrag muss folgende Erklärungen enthalten:
- ob die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck genutzt wird und wenn ja für welchen Zweck
-
ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen.
Wenn ja, muss der Antragsteller erklären, dass eine Einwilligung der abzufragenden Person vorliegt.
Ein Muster einer solchen Einwilligungserklärung steht unter Download / Links zur Verfügung.
Bei Anfragen sind daher entsprechende Erklärungen abzugeben bzw. die Einwilligung vorzulegen, da sonst die Anfragen abgelehnt werden müssen.
Für eine
erweiterte Melderegisterauskunft
ist zusätzlich das berechtigte Interesse nachzuweisen.
Voraussetzungen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Eine Melderegisterauskunft können Sie über
das Online-Formular
beantragen.
Besondere Voraussetzungen:
- Die gesuchte Person muss in Potsdam gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
-
Von den Auskunftsersuchenden ist ein berechtigtes Interesse im Falle der
erweiterten Melderegisterauskunft
nachzuweisen.
Bitte beachten Sie:
- Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn der Betroffene nicht eindeutig identifiziert werden kann.
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Möglichkeiten der Antragstellung:
per Fax:
An angegebene Fax-Nr.
per E-Mail:
An angegebene E-Mail-Adresse.
Wichtig ist, dass der Anfragende seine Postanschrift mitteilt, da die Auskunft aus dem Melderegister nicht per E-Mail beantwortet wird. Es erfolgt eine Beantwortung per Post.
per Post:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Str.79/81
14469 Potsdam
Per Online-Formular
(siehe oben)
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Anmeldung zur Mehrfachauskunft für juristische Personen
FormularDokLink
Einwilligungserklärung für Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels
FormularDokLink
Melderegisterauskunft - Formular
FormularDokLink
Weiterführende Informationen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
B
ei einer einfachen Melderegisterauskunft werden mitgeteilt:
- Familiennamen
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft werden zusätzlich mitgeteilt:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- die Angabe verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Schlagwörter
Meldepflicht, Meldeauskunft
1 bis 3 Wochen
- ca. 4 Wochen - bei schriftlicher Antragstellung
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
10,00 Euro - für eine einfache schriftliche Melderegisterauskunft
12,00 Euro - für eine erweiterte Melderegisterauskunft
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Der Antrag auf eine Melderegisterauskunft kann über das Online-Formular oder am terminlosen Mittwoch im Bürgerservicecenter gestellt werden.
Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Bürgerin und der Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt haben.
Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck künftig angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden.
Melderegisterauskunft
§§ 44 bis 52 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010 (GVBI. II, Nr. 46 vom 26. Juli 2010)
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Grundsätzlich ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Auch die Beantragung über das bereitgestellte Online-Formular ist möglich.
Der Antrag muss folgende Erklärungen enthalten:
- ob die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck genutzt wird und wenn ja für welchen Zweck
-
ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen.
Wenn ja, muss der Antragsteller erklären, dass eine Einwilligung der abzufragenden Person vorliegt.
Ein Muster einer solchen Einwilligungserklärung steht unter Download / Links zur Verfügung.
Bei Anfragen sind daher entsprechende Erklärungen abzugeben bzw. die Einwilligung vorzulegen, da sonst die Anfragen abgelehnt werden müssen.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist zusätzlich das berechtigte Interesse nachzuweisen.
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Eine Melderegisterauskunft können Sie über das Online-Formular beantragen.
Besondere Voraussetzungen:
- Die gesuchte Person muss in Potsdam gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
- Von den Auskunftsersuchenden ist ein berechtigtes Interesse im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen.
Bitte beachten Sie:
- Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn der Betroffene nicht eindeutig identifiziert werden kann.
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Möglichkeiten der Antragstellung:
per Fax:
An angegebene Fax-Nr.
per E-Mail:
An angegebene E-Mail-Adresse.
Wichtig ist, dass der Anfragende seine Postanschrift mitteilt, da die Auskunft aus dem Melderegister nicht per E-Mail beantwortet wird. Es erfolgt eine Beantwortung per Post.
per Post:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Str.79/81
14469 Potsdam
Per Online-Formular (siehe oben)
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Anmeldung zur Mehrfachauskunft für juristische PersonenFormularDokLink
Einwilligungserklärung für Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels
FormularDokLink
Melderegisterauskunft - Formular
FormularDokLink
B ei einer einfachen Melderegisterauskunft werden mitgeteilt:
- Familiennamen
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft werden zusätzlich mitgeteilt:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- die Angabe verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person