Onlineformular Melderegisterauskunft (Einzelauskunft)

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Onlineformular Melderegisterauskunft (Mehrfachauskunft für registrierte Nutzer)

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Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Abgaben zu einer Ihnen bekannten Person oder zu Ihrer eigenen Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.


Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)


Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin:

Mo

10:30 – 16:00 Uhr

Di

08:15 – 16:00 Uhr

Mi

08:15 – 16:00 Uhr

Do

08:15 – 16:00 Uhr

Fr

08:15 – 13:00 Uhr


Wir bitten um Verständnis, dass an den terminlosen Schaltern folgende Dienstleistungen NICHT angeboten werden können:

- Kfz-Zulassungsvorgänge
- Bewohnerparkausweise

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Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen :

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.

An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111

Häufig gestellte Fragen

1 bis 3 Wochen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • ca. 4 Wochen - bei schriftlicher Antragstellung


Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

    10,00 Euro - für eine einfache schriftliche Melderegisterauskunft

    12,00 Euro - für eine erweiterte Melderegisterauskunft



Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der Antrag auf eine Melderegisterauskunft kann über das Online-Formular oder am terminlosen Mittwoch im Bürgerservicecenter gestellt werden.

Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Bürgerin und der Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt haben.

Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck künftig angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden.


Melderegisterauskunft


Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Grundsätzlich ist ein formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Auch die Beantragung über das bereitgestellte Online-Formular ist möglich.

Der Antrag muss folgende Erklärungen enthalten:

  1. ob die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck genutzt wird und wenn ja für welchen Zweck 
  2. ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen.
    Wenn ja, muss der Antragsteller erklären, dass eine Einwilligung der abzufragenden Person vorliegt.

    Ein Muster einer solchen Einwilligungserklärung steht unter Download / Links zur Verfügung.

    Bei Anfragen sind daher entsprechende Erklärungen abzugeben bzw. die Einwilligung vorzulegen, da sonst die Anfragen abgelehnt werden müssen.

Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist zusätzlich das berechtigte Interesse nachzuweisen.



Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Eine Melderegisterauskunft können Sie über das Online-Formular beantragen.

Besondere Voraussetzungen:

  • Die gesuchte Person muss in Potsdam gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
  • Von den Auskunftsersuchenden ist ein berechtigtes Interesse im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen.

Bitte beachten Sie:

  • Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn der Betroffene nicht eindeutig identifiziert werden kann.


Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

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Möglichkeiten der Antragstellung:

per Fax:
An angegebene Fax-Nr.

per E-Mail:
An angegebene E-Mail-Adresse.
Wichtig ist, dass der Anfragende seine Postanschrift mitteilt, da die Auskunft aus dem Melderegister nicht per E-Mail beantwortet wird. Es erfolgt eine Beantwortung per Post.

per Post:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Str.79/81
14469 Potsdam

Per Online-Formular (siehe oben)



 Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

Anmeldung zur Mehrfachauskunft für juristische Personen
FormularDokLink


Einwilligungserklärung für Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels
FormularDokLink


Melderegisterauskunft - Formular
FormularDokLink

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B ei einer einfachen Melderegisterauskunft werden mitgeteilt:

  • Familiennamen
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist

Bei der erweiterten Melderegisterauskunft werden zusätzlich mitgeteilt:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • die Angabe verheiratet oder nicht
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort


Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.


Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person