Dienstleistung
Melderegisterauskunft Erteilung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Auskünfte aus dem Melderegister an Private zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels sind künftig nur noch zulässig, wenn die Bürgerin und der Bürger vorher in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke eingewilligt haben.
Weiterhin muss im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft, die für gewerbliche Zwecke beantragt wird, der gewerbliche Zweck künftig angegeben werden. Die im Rahmen der Auskunft erlangten Daten dürfen dann nur für diese Zwecke verwendet werden.
Melderegisterauskunft
Kurztext
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Teaser
Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Abgaben zu einer Ihnen bekannten Person oder zu Ihrer eigenen Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 44 bis 52 Bundesmeldegesetz (BMG)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21. Juli 2010 (GVBI. II, Nr. 46 vom 26. Juli 2010)
Erforderliche Unterlagen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Grundsätzlich ist ein mündlicher (persönlich vor Ort) oder formloser schriftlicher Antrag zu stellen. Auch die Beantragung über das bereitgestellte Online-Formular ist möglich.
Der Antrag muss folgende Erklärungen enthalten:
- ob die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck genutzt wird und wenn ja für welchen Zweck
- ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen.
Wenn ja, muss der Antragsteller erklären, dass eine Einwilligung der abzufragenden Person vorliegt.
Ein Muster einer solchen Einwilligungserklärung steht unter Download / Links zur Verfügung.
Bei Anfragen sind daher entsprechende Erklärungen abzugeben bzw. die Einwilligung vorzulegen, da sonst die Anfragen abgelehnt werden müssen.
Für eine erweiterte Melderegisterauskunft ist zusätzlich das berechtigte Interesse nachzuweisen.
Voraussetzungen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren. Eine Melderegisterauskunft können Sie auch über das Online-Formular beantragen.
Besondere Voraussetzungen:
- Die gesuchte Person muss in Potsdam gemeldet oder gemeldet gewesen sein.
- Von den Auskunftsersuchenden ist ein berechtigtes Interesse im Falle der erweiterten Melderegisterauskunft nachzuweisen.
Bitte beachten Sie:
- Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn der Betroffene nicht eindeutig identifiziert werden kann.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
10,00 Euro - für eine einfache schriftliche Melderegisterauskunft
12,00 Euro - für eine erweiterte Melderegisterauskunft
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Möglichkeiten der Antragstellung:
per Fax:
An angegebene Fax-Nr.
per E-Mail:
An angegebene E-Mail-Adresse.
Wichtig ist, dass der Anfragende seine Postanschrift mitteilt, da die Auskunft aus dem Melderegister nicht per E-Mail beantwortet wird. Es erfolgt eine Beantwortung per Post.
per Post:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Str.79/81
14469 Potsdam
Per Online-Formular (siehe oben)
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- ca. 4 Wochen - bei schriftlicher Antragstellung
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Einwilligungserklärung für Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels
Externe URL
Anmeldung zur Mehrfachauskunft für juristische Personen
Externe URL
Melderegisterauskunft - Formular
Externe URL
Weiterführende Informationen
Bei einer einfachen Melderegisterauskunft werden mitgeteilt:
- Familiennamen
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- die Tatsache, dass der Einwohner verstorben ist
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft werden zusätzlich mitgeteilt:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- die Angabe verheiratet oder nicht
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person