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Welche Leistungen beinhaltet die Gesundheitshilfe bei Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Kindern?


Adresse
Behlertstr. 3a (M/N)
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten:

Di

09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr



EingliederungshilfeKiJu@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 289842130

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • keine


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls.



Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

Dazu zählen:

  • Unterstützung und Beratung der Eltern
  • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
  • Medizinische Behandlungen
  • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Alltagsbegleitung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch (SGB IX). Der Leistungsanspruch ergibt sich dabei aus §§ 90 ff SGB IX. 

Ein Rechtsanspruch besteht, wenn aus der Beeinträchtigung der körperlichen und / oder geistigen Gesundheit unmittelbar negative Folgen für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft für den jungen Menschen erwachsen. In anderen Fällen kann abhängig vom Einzelfall eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. 

Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Die Hilfegewährung ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt innerhalb der Eingliederungshilfe durch die Arbeitsgruppen Teilhabe für Erwachsene (3841 und 3842).

Die Leistungen zur Teilhabe sollen eine Behinderung abwenden, beseitigen, mindern, ihre Verschlimmerung verhüten oder ihre Folgen mildern. Die persönliche Entwicklung der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen soll ganzheitlich gefördert und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht oder erleichtert werden.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe stehen für eine kostenlose Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Aufgrund der individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen empfiehlt sich hierbei eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fallmanagerin / dem zuständigen Fallmanager.

Bitte beachten Sie dabei, dass für eine qualifizierte Beratung eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist. Kurzfristige Terminanfragen richten Sie bitte vor Ort (Behlertstr. 3a) an das dort befindliche Frontoffice.

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Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und/oder mehrfachen Behinderung umfassen vor allem:

  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Hierzu zählen vor allem Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. So kann zum Beispiel eine Schulassistenz den Schulbesuch für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche ermöglichen oder erleichtern.

  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungen werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie umfassen zum Beispiel

  • ambulante heilpädagogische Frühförderung für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
  • Förderung und Betreuung in einer Integrationskita / Regelkita, sowie
  • Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen über Tag und Nacht.

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)



- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:

  • Formeller Grundantrag der Sorgeberechtigten mit den entsprechenden Anlagen (enthält Schweigepflichtentbindungen als gesondertes Exemplar für jeden Verfahrensbeteiligten)
  • Personaldokumente (ggf. Nachweis des Sorgerechts)
  • vorhandene Stellungnahme des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und / oder des Sozialpädiatrischen Zentrums
  • Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid (nur auf Nachfrage)


Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.


§ 264 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
  • eine persönliche Vorsprache zur Beratung ist zu empfehlen, hierfür bitte im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren
  • Einkommen und Vermögen können in bestimmten Fällen für die Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden, hierzu berät sie die zuständige Fallmanagerin / der zuständige Fallmanager


Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt


Grundantrag Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche
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Anlage 13 – Hinweise zu Ansprüchen ausländischer Personen
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Merkblatt Kostenbeitrag Häusliche Ersparnis
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Gesundheitsdienst, Gesundheitshilfe