Die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Arbeitsgruppe bearbeitet Anträge auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen und / oder körperlichen Behinderung nach dem SGB IX.

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