Dienstleistung
Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Frau Janke
Sonstiges: Wirtschaftliche Hilfen (A - L)
Frau Knuth
Sonstiges: Fallmanagerin (A - E / Kita An der Nuthe)
Frau Findeisen
Sonstiges: Fallmanagerin (O - Sch / Kita Kinderhafen)
Frau Schirgewohn
Sonstiges: Fallmanagerin (Sd - Z / Kitas Am Kanal, Oberlin und Hermannswerder)
Herr Eickelmann
Sonstiges: Wirtschaftliche Hilfen (M - Z)
Frau Hennig
Sonstiges: Fallmanagerin (F - Kn / Kita Sonnenland)
Frau Sill
Sonstiges: Fallmanagerin (Ko - N / Kita Sternschnuppe)
Welche Leistungen beinhaltet die Gesundheitshilfe bei Entwicklungsstörung oder Behinderung bei Kindern?
Behlertstr. 3a (M/N)
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten:
Di
09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr
EingliederungshilfeKiJu@rathaus.potsdam.de
0331 289842130
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- keine
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
- Unterstützung und Beratung der Eltern
- Betreuungsangebote und Pflegeangebote
- Medizinische Behandlungen
- Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Alltagsbegleitung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch (SGB IX). Der Leistungsanspruch ergibt sich dabei aus §§ 90 ff SGB IX.
Ein Rechtsanspruch besteht, wenn aus der Beeinträchtigung der körperlichen und / oder geistigen Gesundheit unmittelbar negative Folgen für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft für den jungen Menschen erwachsen. In anderen Fällen kann abhängig vom Einzelfall eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommen.
Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Die Hilfegewährung ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt innerhalb der Eingliederungshilfe durch die Arbeitsgruppen Teilhabe für Erwachsene (3841 und 3842).
Die Leistungen zur Teilhabe sollen eine Behinderung abwenden, beseitigen, mindern, ihre Verschlimmerung verhüten oder ihre Folgen mildern. Die persönliche Entwicklung der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen soll ganzheitlich gefördert und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht oder erleichtert werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe stehen für eine kostenlose Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Aufgrund der individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen empfiehlt sich hierbei eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fallmanagerin / dem zuständigen Fallmanager.
Bitte beachten Sie dabei, dass für eine qualifizierte Beratung eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist. Kurzfristige Terminanfragen richten Sie bitte vor Ort (Behlertstr. 3a) an das dort befindliche Frontoffice.
------------------
Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und/oder mehrfachen Behinderung umfassen vor allem:
-
Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Hierzu zählen vor allem Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. So kann zum Beispiel eine Schulassistenz den Schulbesuch für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche ermöglichen oder erleichtern.
-
Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie umfassen zum Beispiel
- ambulante heilpädagogische Frühförderung für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
- Förderung und Betreuung in einer Integrationskita / Regelkita, sowie
- Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen über Tag und Nacht.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:
- Formeller Grundantrag der Sorgeberechtigten mit den entsprechenden Anlagen (enthält Schweigepflichtentbindungen als gesondertes Exemplar für jeden Verfahrensbeteiligten)
- Personaldokumente (ggf. Nachweis des Sorgerechts)
- vorhandene Stellungnahme des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und / oder des Sozialpädiatrischen Zentrums
- Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid (nur auf Nachfrage)
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
§ 264 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
- eine persönliche Vorsprache zur Beratung ist zu empfehlen, hierfür bitte im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren
- Einkommen und Vermögen können in bestimmten Fällen für die Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden, hierzu berät sie die zuständige Fallmanagerin / der zuständige Fallmanager
Zuständige Stelle
Zuständig ist
das Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Anträge / Formulare
Grundantrag Eingliederungshilfe Kinder und Jugendliche
FormularDokLink
Anlage 13 – Hinweise zu Ansprüchen ausländischer Personen
FormularDokLink
Merkblatt Kostenbeitrag Häusliche Ersparnis
FormularDokLink
Schlagwörter
Gesundheitsdienst, Gesundheitshilfe
- keine
Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls.
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
- Unterstützung und Beratung der Eltern
- Betreuungsangebote und Pflegeangebote
- Medizinische Behandlungen
- Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Alltagsbegleitung
Die Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs – Neuntes Buch (SGB IX). Der Leistungsanspruch ergibt sich dabei aus §§ 90 ff SGB IX.
Ein Rechtsanspruch besteht, wenn aus der Beeinträchtigung der körperlichen und / oder geistigen Gesundheit unmittelbar negative Folgen für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft für den jungen Menschen erwachsen. In anderen Fällen kann abhängig vom Einzelfall eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommen.
Eingliederungshilfe erhält, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Die Hilfegewährung ab Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt innerhalb der Eingliederungshilfe durch die Arbeitsgruppen Teilhabe für Erwachsene (3841 und 3842).
Die Leistungen zur Teilhabe sollen eine Behinderung abwenden, beseitigen, mindern, ihre Verschlimmerung verhüten oder ihre Folgen mildern. Die persönliche Entwicklung der behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen soll ganzheitlich gefördert und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung ermöglicht oder erleichtert werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsgruppe stehen für eine kostenlose Beratung und Unterstützung zur Verfügung. Aufgrund der individuellen Bedürfnisse und Lebenssituationen empfiehlt sich hierbei eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fallmanagerin / dem zuständigen Fallmanager.
Bitte beachten Sie dabei, dass für eine qualifizierte Beratung eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist. Kurzfristige Terminanfragen richten Sie bitte vor Ort (Behlertstr. 3a) an das dort befindliche Frontoffice.
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Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und/oder mehrfachen Behinderung umfassen vor allem:
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
Hierzu zählen vor allem Hilfen zu einer Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht. So kann zum Beispiel eine Schulassistenz den Schulbesuch für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche ermöglichen oder erleichtern.
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Die Leistungen werden erbracht, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Sie umfassen zum Beispiel
- ambulante heilpädagogische Frühförderung für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen
- Förderung und Betreuung in einer Integrationskita / Regelkita, sowie
- Assistenzleistungen in besonderen Wohnformen über Tag und Nacht.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen und / oder mehrfachen Behinderung
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir in der Regel folgende Unterlagen:
- Formeller Grundantrag der Sorgeberechtigten mit den entsprechenden Anlagen (enthält Schweigepflichtentbindungen als gesondertes Exemplar für jeden Verfahrensbeteiligten)
- Personaldokumente (ggf. Nachweis des Sorgerechts)
- vorhandene Stellungnahme des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes und / oder des Sozialpädiatrischen Zentrums
- Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid (nur auf Nachfrage)
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
§ 264 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
- die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen
- eine persönliche Vorsprache zur Beratung ist zu empfehlen, hierfür bitte im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren
- Einkommen und Vermögen können in bestimmten Fällen für die Leistungen der Eingliederungshilfe herangezogen werden, hierzu berät sie die zuständige Fallmanagerin / der zuständige Fallmanager
Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
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Anlage 13 – Hinweise zu Ansprüchen ausländischer Personen
FormularDokLink
Merkblatt Kostenbeitrag Häusliche Ersparnis
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