Dienstleistung
Kraftfahrzeug Abmeldung
Edisonallee 11-19
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Kfz-Zulassungsbehörde
Mo
08:00 – 15:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 12:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 12:00 Uhr
Sa
08:00 – 12:00 Uhr
Großkundenschalter
Mo
07:00 – 15:00 Uhr
Di
07:00 – 16:00 Uhr
Mi
07:00 – 12:00 Uhr
Do
07:00 – 16:00 Uhr
Fr
07:00 – 12:00 Uhr
Sa
geschlossen
Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Im Großkundenschalter werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen ab 4 Vorgängen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail (gks@rathaus.potsdam.de ) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.
zulassungsstelle@rathaus.potsdam.de
gks@rathaus.potsdam.de
0331 289843295
0331 2891110
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:
Mo
10:00 – 18:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 18:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 14:00 Uhr
Sa
08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)
Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Yorckstraße:
bis 30.12.2024!
Mo
10:30 – 16:00 Uhr
Di
08:15 – 16:00 Uhr
Mi
08:15 – 16:00 Uhr
Do
08:15 – 16:00 Uhr
Fr
08:15 – 13:00 Uhr
Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie:
ab 02.01.2025!
Mo
10:30 – 16:00 Uhr
Di
08:15 – 16:00 Uhr
Mi
08:15 – 16:00 Uhr
Do
08:15 – 16:00 Uhr
Fr
08:15 – 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie:
• Es ist
nur
Kartenzahlung möglich.
• Folgende Dienstleistungen werden
NICHT
angeboten:
• Ausgabe von Dokumenten
• Kfz-Angelegenheiten
• Bewohnerparkausweis
• Kfz-Angelegenheiten
• Auslandsbeglaubigungen
• Verpflichtungserklärungen
-----------------
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen :
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.
An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
fundbuero@rathaus.potsdam.de
Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
0331 2893814
0331 2891111
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
15,90 Euro - Mindestgebühr für die Kfz-Außerbetriebsetzung
30,70 Euro - Abnahme Versicherung an Eides statt
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- ca. 5 Minuten
Ausführliche Beschreibung
Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verwerten lassen wollen.
Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.
- Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
- Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
- Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
- Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
- Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Außerbetriebsetzung gilt ab Tag der Beantragung.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“
.
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Rechtsgrundlage(n)
§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 15d Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
§ 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(Verwertung)
§ 5 Straßenverkehrsgesetz
(StVG)
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschild(er)
-
Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Halters
oder
-
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
oder
- Vertretungsvollmacht des Halters sowie ein gültiges Ausweisdokument des Halters und des Bevollmächtigten
Zusätzliche Unterlagen:
-
bei Wechselkennzeichen
ist der fahrzeugbezogene Teil, der die Stempelplakette trägt und wenn mit diesem Kennzeichen kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt, auch der gemeinsame Kennzeichenteil zur Entstempelung vorzulegen
-
bei Diebstahl
des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist eine polizeiliche Diebstahlanzeige einzureichen.
-
bei Verlust
des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist von dem Verpflichteten (derjenige, dem das Dokument oder / und Kennzeichen abhandengekommen ist / sind) bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepass mit Meldebescheinigung eine Versicherung an Eides statt abzugeben
-
bei Verwertung
ist der Verwertungsnachweis sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!
-
alle
Unterlagen
und Dokumente müssen
im Original
vorgelegt werden
-
Personaldokumente
(Personalausweis / Reisepass) müssen
im Original
oder als amtlich beglaubigte Kopie
vorgelegt werden
Verfahrensablauf
Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind
- ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
- neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
- eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Außerbetriebsetzung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bügerservicecenter beantragt werden.
Im Bürgerservicecenter
-
ist eine
Terminvereinbarung
erforderlich
-
ist die Bearbeitung am
Samstag nur in Zusammenhang mit einer Wohnsitzummeldung
möglich
-
ist die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit
Wechselkennzeichen nicht
möglich
.
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
-
Die
Außerbetriebsetzung MIT Kennzeichenreservierung
ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich.
-
Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden
ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet
:
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.
Schlagwörter
Kraftfahrzeug, Außerbetriebsetzung, Stilllegung, Abmeldung, Kfz, Fahrzeug, Auto
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
15,90 Euro - Mindestgebühr für die Kfz-Außerbetriebsetzung
30,70 Euro - Abnahme Versicherung an Eides statt
Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.
- ca. 5 Minuten
Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verwerten lassen wollen.
Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.
- Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
- Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
- Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
- Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
- Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.
Die Außerbetriebsetzung gilt ab Tag der Beantragung.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“ .
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 15d Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
§ 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Verwertung)
§ 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschild(er)
-
Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Halters
oder
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
- Vertretungsvollmacht des Halters sowie ein gültiges Ausweisdokument des Halters und des Bevollmächtigten
Zusätzliche Unterlagen:
- bei Wechselkennzeichen ist der fahrzeugbezogene Teil, der die Stempelplakette trägt und wenn mit diesem Kennzeichen kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt, auch der gemeinsame Kennzeichenteil zur Entstempelung vorzulegen
- bei Diebstahl des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist eine polizeiliche Diebstahlanzeige einzureichen.
- bei Verlust des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist von dem Verpflichteten (derjenige, dem das Dokument oder / und Kennzeichen abhandengekommen ist / sind) bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepass mit Meldebescheinigung eine Versicherung an Eides statt abzugeben
- bei Verwertung ist der Verwertungsnachweis sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!
- alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
- Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden
Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind
- ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
- neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
- eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.
Die Außerbetriebsetzung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bügerservicecenter beantragt werden.
Im Bürgerservicecenter
- ist eine Terminvereinbarung erforderlich
- ist die Bearbeitung am Samstag nur in Zusammenhang mit einer Wohnsitzummeldung möglich
- ist die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen nicht möglich .
Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:
- Die Außerbetriebsetzung MIT Kennzeichenreservierung ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich.
-
Achtung:
Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet :
Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.