Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verwerten lassen wollen.

Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.

  • Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
  • Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
  • Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
  • Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
  • Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Außerbetriebsetzung gilt ab Tag der Beantragung.

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.


Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verwerten lassen wollen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Halters oder
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
    • Vertretungsvollmacht des Halters sowie ein gültiges Ausweisdokument des Halters und des Bevollmächtigten

Zusätzliche Unterlagen:

  • bei Wechselkennzeichen ist der fahrzeugbezogene Teil, der die Stempelplakette trägt und wenn mit diesem Kennzeichen kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt, auch der gemeinsame Kennzeichenteil zur Entstempelung vorzulegen
  • bei Diebstahl des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist eine polizeiliche Diebstahlanzeige einzureichen.
  • bei Verlust des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist von dem Verpflichteten (derjenige, dem das Dokument oder / und Kennzeichen abhandengekommen ist / sind) bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepass mit Meldebescheinigung eine Versicherung an Eides statt abzugeben
  • bei Verwertung ist der Verwertungsnachweis sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!

  • alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

15,90 Euro - Mindestgebühr für die Kfz-Außerbetriebsetzung

30,70 Euro - Abnahme Versicherung an Eides statt

Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.


Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind

  • ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
  • neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
  • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • ca. 5 Minuten

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die Außerbetriebsetzung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bügerservicecenter beantragt werden.

Im Bürgerservicecenter

  • ist eine Terminvereinbarung erforderlich
  • ist die Bearbeitung am Samstag nur in Zusammenhang mit einer Wohnsitzummeldung möglich
  • ist die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen nicht möglich.

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • Die Außerbetriebsetzung MIT Kennzeichenreservierung ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich.
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat LA 23


12.07.201712.07.2017
Kraftfahrzeug, Kfz, Abmeldung, Außerbetriebsetzung, Auto, Fahrzeug, Stilllegung