Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein werden während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument vorgenommen. Die untere Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin aktualisiert die Angaben.


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Häufig gestellte Fragen

Vier Wochen, nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages


Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Die Adressänderung ist gebührenfrei.


Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnis und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Ist der Inhaber eines Jagdscheines nach Potsdam gezogen, so muss er sich in der Unteren Jagdbehörde melden, um den im Jagdschein angegebenen Wohnsitz ändern zu lassen.

Die Untere Jagdbehörde fordert aus der Zuzugsgemeinde die Akte des Jagdscheininhabers an.


Jagdschein - Änderung (Adressänderung)


Jagdschein

Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis

Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg

Personalausweis oder Reisepass


Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse


Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin


Informationen zur Datenverarbeitung für Jagdangelegenheiten
FormularDokLink