Dienstleistung
Jagdschein Änderung
Eintragungen, Korrekturen und Löschung von Angaben im Jagdschein werden während der Laufzeit des Jagdscheines im bestehenden Dokument vorgenommen. Die untere Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin aktualisiert die Angaben.
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
14469 Potsdam
BITTE BEACHTEN SIE:
Eine persönliche Vorsprache in der Behörde ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Mo
geschlossen
Di
09:00 – 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi
geschlossen
Do
09:00 – 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr
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Allg.Ordnungsangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841748
0331 2891748
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Vier Wochen, nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Die Adressänderung ist gebührenfrei.
Ausführliche Beschreibung
Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnis und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Ist der Inhaber eines Jagdscheines nach Potsdam gezogen, so muss er sich in der Unteren Jagdbehörde melden, um den im Jagdschein angegebenen Wohnsitz ändern zu lassen.
Die Untere Jagdbehörde fordert aus der Zuzugsgemeinde die Akte des Jagdscheininhabers an.
Jagdschein - Änderung (Adressänderung)
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Jagdschein
Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis
Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg
Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse
Verfahrensablauf
Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin
Zuständige Stelle
Untere Jagdbehörde
Vier Wochen, nach Abschluss des Pacht- oder Erlaubnisvertrages
Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR
- Die Adressänderung ist gebührenfrei.
Während der Laufzeit des Dokumentes notwendige Eintragungen, Korrekturen und Löschungen von Angaben im Jagdschein werden von den unteren Jagdbehörden durchgeführt. Eintragungen betreffen beispielsweise die Jagdpacht, Jagderlaubnis und Angaben zum Eigenjagdbezirk. Korrekturen der Angaben im Jagdschein sind u. a. Namenswechsel, Adressänderung, Jagdfläche etc..
Ist der Inhaber eines Jagdscheines nach Potsdam gezogen, so muss er sich in der Unteren Jagdbehörde melden, um den im Jagdschein angegebenen Wohnsitz ändern zu lassen.
Die Untere Jagdbehörde fordert aus der Zuzugsgemeinde die Akte des Jagdscheininhabers an.
Jagdschein - Änderung (Adressänderung)
Jagdschein
Jagdpachtvertrag oder Jagderlaubnis
Eigentumsnachweis bei Eigenjagd nach § 15 Abs. 1 Jagdgesetz für das Land Brandenburg
Personalausweis oder Reisepass
Änderungen auf Grund von Namenswechsel, Umzug oder Pachtverhältnissen, Eigenjagderwerb/-veräußerung, Jagderlaubnisse
Einreichen eines schriftlichen Antrags bei der unteren Jagdbehörde im Zuständigkeitsbereich des Hauptwohnsitzes des Jägers oder der Jägerin
Untere Jagdbehörde