Die Arbeitsgruppe des ordnungsbehördlichen Vollzuges ist für die folgenden Angelegenheiten zuständig:

Die Anzeige der ordnungsbehördlichen Hundehaltung entbindet Sie nicht von der steuerlichen Anmeldung Ihres Hundes bei dem Bereich Steuern .

Ab 25.05.2018 - EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt in Kraft

Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten besteht nun die Pflicht die betroffene Person zu informieren. Unter Downloads / Links ist das Informationsblatt für Sie hinterlegt.

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