Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.


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Häufig gestellte Fragen

  • keine

Ergänzung Land Brandenburg:

Keine bei Abgabe im Handel (Stationär oder Online) oder am Wertstoffhof des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Bei Abholung von Elektroaltgeräten durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger können Gebühren entstehen.


Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

In Elektro(alt)geräten (EAGs) können mitunter gefährliche Stoffe aber auch wertvolle und wieder verwertbare Materialien enthalten sein. Deshalb gehören sie nicht in den Hausmüll und sind einer getrennten Sammlung zuzuführen. Nur so können Rohstoffe zurückgewonnen und Schäden für Mensch und Umwelt vermieden werden.  Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

Wichtig: 

Bitte achten Sie vor der Entsorgung darauf, Ihre personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten zu entfernen und zu löschen! 

Altbatterien und Altakkumulatoren , die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe vom Altgerät zu entfernen. Denn ansonsten besteht die Gefahr, dass sich diese entzünden.

Überlassen Sie Ihre Elektro(alt)geräte nicht privaten Sammlern , die unter Umständen keine fachgerechte Entsorgung sicherstellen können. Es besteht die Gefahr, dass die Altgeräte im Inland oder Ausland nicht umweltgerecht entsorgt werden. Mitunter enthalten die Elektrogeräte gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Stoffe, wie etwa Quecksilber in Energiesparlampen oder klimaschädigende FCKW-haltige Kältemittel in Kühlgeräten oder Klimaanlagen, aber auch Schwermetalle, wie Blei, Arsen und Kupfer. Oft landen diese Geräte in der Natur oder am Straßenrand. Umweltschädliche Substanzen gelangen so in den Boden und ins Grundwasser und werden zu einer Verschmutzungsquelle für Trinkwasser, die Natur, Felder und Weiden. Das Symbol der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ weist darauf hin, dass dieser Abfall nicht über den Restabfall oder die Wertstoffsammlung entsorgt werden darf, sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder privaten Rücknahmesystemen abzugeben ist. Die Rückgabe ist kostenfrei.

Was gehört dazu? 

  • Haushaltsgroßgeräte, (z.B. Waschmaschinen, Kühlgeräte und Radiatoren)
  • Haushaltskleingeräte, (z.B. Toaster, Kaffeemaschinen, Mikrowellen, elektrische Zahnbürsten, Hörgeräte), Werkzeuge, 
  • Informations- und Kommunikationstechnik-Geräte (z.B. Kabel, Bildschirme, Monitore, Drucker und TV-Geräte)
  • Lampen (z.B. Leuchtstofflampen, Energiesparlampen, LED-Lampen)
  • Photovoltaikmodule
  • ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen (z.B. blinkende Kinderschuhe)
  • E-Zigaretten
  • asbesthaltige Nachtspeicheröfen werden nur verpackt angenommen. Aufgrund der Gesundheitsgefahren sollen private Haushalte nur zugelassene Fachfirmen mit dem ordnungsgemäßen Abbau und Verpacken solcher Geräte beauftragen.

Was gehört nicht dazu? 

  • Autoteile, wie das Autoradio, unterliegen der Altfahrzeugverordnung und sind bei zugelassenen Verwertern abzugeben
  • Glühlampen gehören in den Restabfall

Abholung

Die Abholung von Haushaltsgroßgeräten kann telefonisch (0331 661 71 66) oder per E-Mail (auftraege@step-potsdam.de) bei der STEP angemeldet werden. Dort erhalten Sie einen Termin für die Abfuhr, die je nach Tourenplanung nach etwa fünf bis zehn Tagen erfolgt. Melden Sie Ihre Geräte unbedingt rechtzeitig an, wenn Sie an einen bestimmten Entsorgungstag gebunden sind.

Anlieferung

Elektro(alt)geräte (groß und klein) werden an den Wertstoffhöfen der STEP angenommen. Elektrokleingeräte (max. fünf Geräte mit einer Größe von höchstens 25 x 25 x 25 cm) können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.

Tipp!

Im Rahmen der Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Oktober 2015 wurde eine allgemeine Rücknahmepflicht für Vertreiber von Elektrogeräten eingeführt.

Für den stationären Handel gilt, dass Händler mit einer Verkaufsfläche ab 400 qm sowie Online-Händler mit einer Versand- und Lagerfläche ab 400 qm Elektro(alt)geräte mit einer Kantenlänge von 25 cm kostenfrei zurücknehmen müssen. Bei größeren Elektro(alt)geräten gilt diese Regelung nur bei Neukauf eines vergleichbaren Elektrogerätes.


Entsorgung von Elektroschrott (Elektroaltgeräte)


Ergänzung Land Brandenburg:

Handel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet (Endnutzer sollten sich vorab über Rücknahmepflichten informieren)


Ergänzung Land Brandenburg:

Rechtsbehelf ist dem jeweiligen Gebührenbescheid zu entnehmen.


  • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

Rücknahme, Wertstoff, Abfall, Elektromüll, Altgeräte, Müll, Elektroschrott, Sondermüll, Sonderabfall, Produktverantwortung, Wertstoffhof, Sonderabfälle, E-Schrott, Elektronikschrott