Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.


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Häufig gestellte Fragen

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Altpapier wird in Potsdam über den blauen Papierbehälter entsorgt. 

Was gehört in die Papiertonne?  

  • Sämtliche Druckerzeugnisse wie Kataloge, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Schreibpapier, Geschenkpapier, Bücher sowie
  • Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen.

Was gehört nicht in die Papiertonne?  

Nicht in den blauen Papierbehälter gehören zum Beispiel beschichtetes Papier, Kaffeebecher, Fotos, beschmutztes Papier oder Tapetenreste. Diese gehören in den Restabfall.

Behältergrößen und Abfuhrrhythmen  

Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung: 

  • 240 und 660 Liter-Behälter mit 14-täglicher Entleerung
  • 1100 Liter-Behälter mit wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung

Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von ca. 20 Liter pro Person und Woche vorzuhalten.

Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Altpapier  

Papier und Kartonagen können kostenfrei auch an den Wertstoffhöfen der STEP abgegeben werden.


Papierentsorgung („Blaue Tonne“)


Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).


Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft

Ergänzung Land Brandenburg:

Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.


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