Dienstleistung
Bioabfall Entsorgung
Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.
Berliner Str. 135 (Haus F)
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Di
09:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 16:00 Uhr
abfallberatung@rathaus.potsdam.de
abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de
0331 289843798
0331 2893799
0331 2891796
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
14469 Potsdam
Di
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Do
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Für Auskünfte und Terminvereinbarungen rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.
Boden-Immission-Abfall@Rathaus.Potsdam.de
0331 289841810
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- keine
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- mündliche Auskunft ca. 10 min.
- Beratung / Überwachung vor Ort ca. 1 Woche
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Bearbeiten von Beschwerden über erhebliche Belästigungen durch Kompostplätze, z. B. Geruchsbelästigungen, Beschickung mit ungeeigneten Materialien sowie bei Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasser
- Beratung über ordnungsgemäße Kompostierung und Genehmigungserfordernisse für neue Anlagen
- Ordnungsbehördlicher Vollzug im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Abfallwirtschaftsbehörde
Weitere Informationen erhalten Sie im Umweltportal unter Downloads / Links.
Kompostplätze - Beratung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der/ die Bürger*in von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Küchen- und Gartenabfälle werden über die Biotonne mit dem braunen Deckel entsorgt.
Was gehört in die Biotonne?
-
Küchenabfälle und Lebensmittelreste:
Obst- und Gemüsereste; Brot- und Gebäckreste; Eier- und Nussschalen; Kaffeefilter und Teebeutel; gekochte Speisereste; Knochen und Fleischreste; Gräten und Fischreste; verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung
-
Garten- und Grünabfälle:
Schnittblumen, Topfpflanzen und Blumenerde; Laub und Rinde; Baum-, Strauch- und Heckenschnitt; Fallobst; Rasenschnitt und Moose; Wild- und Unkräuter
-
Sonstige organische Abfälle:
Abfallbeutel aus Papier; Zeitungspapier zum Einwickeln; Papiertaschentücher und -servietten; Eierkartons aus Pappe; Küchenkrepp; Holzspäne und Sägemehl von unbehandeltem Holz
Was gehört nicht in die Biotonne?
Nicht in die Biotonne gehören alle nicht-organischen Abfälle wie z. B. Plastiktüten (auch keine „Bio“-Plastiktüten, denn diese werden in der Kompostieranlage nicht zu 100 % zersetzt), Windeln, Staubsaugerbeutel, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu oder Zigarettenkippen und Asche.
Behältergrößen und Abfuhrrhythmen
Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung:
- 60, 120, 240 und 660 Liter-Behälter mit wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung
Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von ca. 5 – 10 Liter pro Person und Woche (ohne Garten) zu beantragen. Sollten Sie einen Garten haben, so kann sich das Volumen je nach Größe des Gartens erhöhen.
Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle
- Eigenkompostierung
- Abgabe an den Wertstoffhöfen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)
- Abgabe bei den Kompostieranlagen in Nedlitz (STEP | Lerchensteig 25b, 14469 Potsdam, kostenpflichtig)
- STEP Big Bag (ca. 1 m³, kostenpflichtig)
Entsorgung von Küchen- und Gartenabfällen (Biotonne)
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Brandenburgisches Abfall und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts
(Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung- AbfBodZV)
Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung
Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- keine
Verfahrensablauf
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Rechtsbehelf
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Formulare
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Informationsmaterial zum Thema Abfall
FormularDokLink
Eigenkompostierung - Praktische Tipps
FormularDokLink
Antrag auf Befreiung von der Biotonne
FormularDokLink
Zuständige Stelle
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Schlagwörter
Kompostierungsanlage, Biomüll, Wertstoffhof, Biotonne, Eigenkompostierung, Containerdienst, Wertstoff, Abfall, braune Tonne, Müll
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
- keine
- mündliche Auskunft ca. 10 min.
- Beratung / Überwachung vor Ort ca. 1 Woche
Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
- Bearbeiten von Beschwerden über erhebliche Belästigungen durch Kompostplätze, z. B. Geruchsbelästigungen, Beschickung mit ungeeigneten Materialien sowie bei Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasser
- Beratung über ordnungsgemäße Kompostierung und Genehmigungserfordernisse für neue Anlagen
- Ordnungsbehördlicher Vollzug im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Abfallwirtschaftsbehörde
Weitere Informationen erhalten Sie im Umweltportal unter Downloads / Links.
Kompostplätze - Beratung
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der/ die Bürger*in von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Küchen- und Gartenabfälle werden über die Biotonne mit dem braunen Deckel entsorgt.
Was gehört in die Biotonne?
- Küchenabfälle und Lebensmittelreste: Obst- und Gemüsereste; Brot- und Gebäckreste; Eier- und Nussschalen; Kaffeefilter und Teebeutel; gekochte Speisereste; Knochen und Fleischreste; Gräten und Fischreste; verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung
- Garten- und Grünabfälle: Schnittblumen, Topfpflanzen und Blumenerde; Laub und Rinde; Baum-, Strauch- und Heckenschnitt; Fallobst; Rasenschnitt und Moose; Wild- und Unkräuter
- Sonstige organische Abfälle: Abfallbeutel aus Papier; Zeitungspapier zum Einwickeln; Papiertaschentücher und -servietten; Eierkartons aus Pappe; Küchenkrepp; Holzspäne und Sägemehl von unbehandeltem Holz
Was gehört nicht in die Biotonne?
Nicht in die Biotonne gehören alle nicht-organischen Abfälle wie z. B. Plastiktüten (auch keine „Bio“-Plastiktüten, denn diese werden in der Kompostieranlage nicht zu 100 % zersetzt), Windeln, Staubsaugerbeutel, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu oder Zigarettenkippen und Asche.
Behältergrößen und Abfuhrrhythmen
Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung:
- 60, 120, 240 und 660 Liter-Behälter mit wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung
Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von ca. 5 – 10 Liter pro Person und Woche (ohne Garten) zu beantragen. Sollten Sie einen Garten haben, so kann sich das Volumen je nach Größe des Gartens erhöhen.
Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle
- Eigenkompostierung
- Abgabe an den Wertstoffhöfen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)
- Abgabe bei den Kompostieranlagen in Nedlitz (STEP | Lerchensteig 25b, 14469 Potsdam, kostenpflichtig)
- STEP Big Bag (ca. 1 m³, kostenpflichtig)
Entsorgung von Küchen- und Gartenabfällen (Biotonne)
§ 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Brandenburgisches Abfall und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts
(Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung- AbfBodZV)
Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung
Landesimmissionsschutzgesetz Brandenburg
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen
- keine
Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Ergänzung Land Brandenburg:
Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft Informationsmaterial zum Thema Abfall
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Eigenkompostierung - Praktische Tipps
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Antrag auf Befreiung von der Biotonne
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Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft