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Frau Matzke
Sonstiges: Abfallwirtschaft, Mobilfunk

Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Bearbeiten von Beschwerden über erhebliche Belästigungen durch Kompostplätze, z. B. Geruchsbelästigungen, Beschickung mit ungeeigneten Materialien sowie bei Beeinträchtigungen von Boden und Grundwasser
  • Beratung über ordnungsgemäße Kompostierung und Genehmigungserfordernisse für neue Anlagen
  • Ordnungsbehördlicher Vollzug im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Abfallwirtschaftsbehörde

Weitere Informationen erhalten Sie im Umweltportal unter Downloads / Links.


Kompostplätze - Beratung

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (z. B. Grünschnitt).
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringsystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdienste) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Bioabfall durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung des Bioabfalls genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der/ die Bürger*in von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.

Küchen- und Gartenabfälle werden über die Biotonne mit dem braunen Deckel entsorgt.

Was gehört in die Biotonne?

  • Küchenabfälle und Lebensmittelreste: Obst- und Gemüsereste; Brot- und Gebäckreste; Eier- und Nussschalen; Kaffeefilter und Teebeutel; gekochte Speisereste; Knochen und Fleischreste; Gräten und Fischreste; verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung
  • Garten- und Grünabfälle: Schnittblumen, Topfpflanzen und Blumenerde; Laub und Rinde; Baum-, Strauch- und Heckenschnitt; Fallobst; Rasenschnitt und Moose; Wild- und Unkräuter
  • Sonstige organische Abfälle: Abfallbeutel aus Papier; Zeitungspapier zum Einwickeln; Papiertaschentücher und -servietten; Eierkartons aus Pappe; Küchenkrepp; Holzspäne und Sägemehl von unbehandeltem Holz

Was gehört nicht in die Biotonne?

Nicht in die Biotonne gehören alle nicht-organischen Abfälle wie z. B. Plastiktüten (auch keine „Bio“-Plastiktüten, denn diese werden in der Kompostieranlage nicht zu 100 % zersetzt), Windeln, Staubsaugerbeutel, mineralisches Katzen- und Kleintierstreu oder Zigarettenkippen und Asche.

Behältergrößen und Abfuhrrhythmen

Folgende Behältergrößen und Abfuhrrhythmen stehen zur Verfügung:

  • 60, 120, 240 und 660 Liter-Behälter mit wöchentlicher oder 14-täglicher Entleerung

Als Richtwert empfehlen wir für Privathaushalte ein Volumen von ca. 5 – 10 Liter pro Person und Woche (ohne Garten) zu beantragen. Sollten Sie einen Garten haben, so kann sich das Volumen je nach Größe des Gartens erhöhen.

Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfälle

  • Eigenkompostierung
  • Abgabe an den Wertstoffhöfen der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP)
  • Abgabe bei den Kompostieranlagen in Nedlitz (STEP | Lerchensteig 25b, 14469 Potsdam, kostenpflichtig)
  • STEP Big Bag (ca. 1 m³, kostenpflichtig)

Entsorgung von Küchen- und Gartenabfällen (Biotonne)

Adresse
Berliner Str. 135 (Haus F)
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 16:00 Uhr



abfallberatung@rathaus.potsdam.de

abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 289843798
Telefon
0331 2893799
Telefon
0331 2891796

Adresse
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Di

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do

09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Für Auskünfte und Terminvereinbarungen rufen Sie uns an. Wir sind gern für Sie da.



Boden-Immission-Abfall@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 289841810

Häufig gestellte Fragen

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bioabfall Entsorgung
Bioabfall Entsorgung in Brandenburg
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bioabfall Entsorgung in Brandenburg

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Kompostplätze - Beratung (IES:Potsdam) in Potsdam

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Entsorgung von Küchen- und Gartenabfällen (Biotonne) (IES:Potsdam) in Potsdam


  • Bioabfall Entsorgung
  • Regelungen zur Bewirtschaftung/ Entsorgung des Bioabfalls finden sich in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • häufig wird neben den verschiedenen Entsorgungsangeboten im Hol- und/ oder Bringsystem die Eigenkompostierung durch die Abfallentsorgungssatzung gestattet
  • zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bioabfälle können Sie in den jeweiligen Wertstoffsammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • keine


Die Bewirtschaftung des Bioabfalls ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
  • Abfallgebühren.

Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft

Ergänzung Land Brandenburg:

Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.

Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Ergänzung Land Brandenburg:

Der Rechtsbehelf ist dem Gebührenbescheid zu entnehmen.




Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Antrag auf Befreiung von der Biotonne
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Informationsmaterial zum Thema Abfall
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Eigenkompostierung - Praktische Tipps
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Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg

Verzeichnis - Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft

Antrag auf Befreiung von der Biotonne
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Eigenkompostierung - Praktische Tipps
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