Dienstleistung
Bewohnerparkausweis Erteilung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Edisonallee 11-19
14473 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Kfz-Zulassungsbehörde
Mo
08:00 – 15:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 12:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 12:00 Uhr
Sa
08:00 – 12:00 Uhr
Großkundenschalter
Mo
07:00 – 15:00 Uhr
Di
07:00 – 16:00 Uhr
Mi
07:00 – 12:00 Uhr
Do
07:00 – 16:00 Uhr
Fr
07:00 – 12:00 Uhr
Sa
geschlossen
Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen
Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
Im Großkundenschalter werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen ab 4 Vorgängen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail (gks@rathaus.potsdam.de ) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.
zulassungsstelle@rathaus.potsdam.de
gks@rathaus.potsdam.de
0331 289843295
0331 2891110
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:
Mo
10:00 – 18:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 18:00 Uhr
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 14:00 Uhr
Sa
08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)
Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin:
Mo
10:30 – 16:00 Uhr
Di
08:15 – 16:00 Uhr
Mi
08:15 – 16:00 Uhr
Do
08:15 – 16:00 Uhr
Fr
08:15 – 13:00 Uhr
Wir bitten um Verständnis, dass an den terminlosen Schaltern folgende Dienstleistungen
NICHT
angeboten werden können:
- Kfz-Zulassungsvorgänge
- Bewohnerparkausweise
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Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen :
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.
An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
fundbuero@rathaus.potsdam.de
Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
0331 2893814
0331 2891111
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Welche Gebühren fallen an?
10,20 € bis 30,70 € pro Jahr
gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Antragstellung bzw. bei Abholung entrichtet werden.
Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.
30,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 1 Jahr
55,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 2 Jahre
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
25,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:
12,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 1 Jahr
21,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 2 Jahre
10,20 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Ausführliche Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Die Parkflächen des Potsdamer Innenstadtbereiches werden nahezu flächendeckend bewirtschaftet.
Besondere Berücksichtigung finden hierbei die Bewohner städtischer Quartiere, welche ihre Fahrzeuge in die eigens dafür eingerichteten Bereiche mit den jeweiligen Parkausweis-Nummern abstellen können.
Mit dem Bewohnerparkausweis wird ein Vorrecht gegenüber anderen Nutzergruppen eingeräumt, das bedeutet jedoch nicht, dass der Besitzer eines Bewohnerparkausweises ein Anrecht auf einen bestimmten Parkbereich mit Parkausweis-Nr. hat.
Unter Downloads / Links finden Sie eine Übersicht der Parkmöglichkeiten mit einem Bewohnerparkausweis in Potsdam.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.
-----------------
Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter oder der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin:
Bewohnerparkausweis - Beantragung
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Einen Bewohnerparkausweis können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. vorab mit dem "Bewohnerparken-Online" beantragen.
Zur Antragstellung bzw. zur Abholung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-
gültige Hauptuntersuchung
-
einen Leasingvertrag, einen Überlassungsvertrag oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „
BL
“ = Blind oder „
aG
“ = außergewöhnliche Gehbehinderung
- bei Beantragung durch einen Vertreter eine Vollmacht (Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können)
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der Antragsteller muss mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einem Parkbereich mit Parkausweis-Nr. gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.
Die An- bzw. Ummeldung muss im Vorfeld der Beantragung bereits erfolgt sein. Der Mietvertrag bildet keine Grundlage.
Das Fahrzeug muss in der Haltereigenschaft auf Sie zugelassen sein bzw. Sie verfügen über ein Fahrzeug, welches Ihnen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall legen Sie bitte eine Nutzungsbestätigung vor.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bei dem Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam können Sie den Bewohnerparkausweis
schriftlich
,
elektronisch
oder, nach vorheriger Terminvereinbarung,
persönlich
beantragen.
Erkundigen Sie sich bitte, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Der Bewohnerparkausweis muss von Ihnen vor Ort und mit vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.
Formulare
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Bewohnerparkausweis - Straßenliste für Anspruchsberechtigte
FormularDokLink
Bewohnerparkausweis - Antrag
FormularDokLink
Nutzungsbestätigung Kfz
FormularDokLink
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte
Schlagwörter
Parkberechtigung, parken, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohnerparkausweis, Parkerlaubnis, Parkausweis, Anwohner, Fußgängerzone befahren
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
10,20 € bis 30,70 € pro Jahr
gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Antragstellung bzw. bei Abholung entrichtet werden.
Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.
30,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 1 Jahr
55,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 2 Jahre
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
25,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:
12,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 1 Jahr
21,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 2 Jahre
10,20 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Die Parkflächen des Potsdamer Innenstadtbereiches werden nahezu flächendeckend bewirtschaftet.
Besondere Berücksichtigung finden hierbei die Bewohner städtischer Quartiere, welche ihre Fahrzeuge in die eigens dafür eingerichteten Bereiche mit den jeweiligen Parkausweis-Nummern abstellen können.
Mit dem Bewohnerparkausweis wird ein Vorrecht gegenüber anderen Nutzergruppen eingeräumt, das bedeutet jedoch nicht, dass der Besitzer eines Bewohnerparkausweises ein Anrecht auf einen bestimmten Parkbereich mit Parkausweis-Nr. hat.
Unter Downloads / Links finden Sie eine Übersicht der Parkmöglichkeiten mit einem Bewohnerparkausweis in Potsdam.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.
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Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter oder der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin:
Bewohnerparkausweis - Beantragung
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. vorab mit dem "Bewohnerparken-Online" beantragen.
Zur Antragstellung bzw. zur Abholung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- gültige Hauptuntersuchung
- einen Leasingvertrag, einen Überlassungsvertrag oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „ BL “ = Blind oder „ aG “ = außergewöhnliche Gehbehinderung
- bei Beantragung durch einen Vertreter eine Vollmacht (Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können)
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Der Antragsteller muss mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einem Parkbereich mit Parkausweis-Nr. gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.
Die An- bzw. Ummeldung muss im Vorfeld der Beantragung bereits erfolgt sein. Der Mietvertrag bildet keine Grundlage.
Das Fahrzeug muss in der Haltereigenschaft auf Sie zugelassen sein bzw. Sie verfügen über ein Fahrzeug, welches Ihnen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall legen Sie bitte eine Nutzungsbestätigung vor.
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Bei dem Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich , elektronisch oder, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönlich beantragen.
Erkundigen Sie sich bitte, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Der Bewohnerparkausweis muss von Ihnen vor Ort und mit vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Bewohnerparkausweis - Straßenliste für AnspruchsberechtigteFormularDokLink
Bewohnerparkausweis - Antrag
FormularDokLink
Nutzungsbestätigung Kfz
FormularDokLink
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte