Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen


Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)


Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin:

Mo

10:30 – 16:00 Uhr

Di

08:15 – 16:00 Uhr

Mi

08:15 – 16:00 Uhr

Do

08:15 – 16:00 Uhr

Fr

08:15 – 13:00 Uhr


Wir bitten um Verständnis, dass an den terminlosen Schaltern folgende Dienstleistungen NICHT angeboten werden können:

- Kfz-Zulassungsvorgänge
- Bewohnerparkausweise

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Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen :

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.

An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Gültigkeit:

  • bis auf Widerruf bzw.
  • bis der Antragsteller den Zuständigkeitsbereich Potsdam verlässt (Wegzug)


Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Sie wollen eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Einwohnermeldedaten:

  • für Auskünfte an Parteien, Wählergruppen u.a. Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
  • über Alters- und Ehejubiläen
  • an Adressbuchverlage
  • mittels Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören

Übermittlungssperre Melderegister


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag


keine

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein.


Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:

Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam



Formulare: keine Vorgabe

Onlineverfahren: nicht geplant

Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

Übermittlungssperre - Antrag
FormularDokLink
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag

Übermittlungssperre - Antrag
FormularDokLink

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.


Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde