Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.


Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)


Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Yorckstraße:
bis 30.12.2024!

Mo

10:30 – 16:00 Uhr

Di

08:15 – 16:00 Uhr

Mi

08:15 – 16:00 Uhr

Do

08:15 – 16:00 Uhr

Fr

08:15 – 13:00 Uhr


Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie:
ab 02.01.2025!

Mo

10:30 – 16:00 Uhr

Di

08:15 – 16:00 Uhr

Mi

08:15 – 16:00 Uhr

Do

08:15 – 16:00 Uhr

Fr

08:15 – 13:00 Uhr


Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie:

• Es ist nur Kartenzahlung möglich.
• Folgende Dienstleistungen werden  NICHT angeboten:
    • Ausgabe von Dokumenten
    • Kfz-Angelegenheiten
    • Bewohnerparkausweis
    • Kfz-Angelegenheiten
    • Auslandsbeglaubigungen
    • Verpflichtungserklärungen

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Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen :

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.

An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111

Häufig gestellte Fragen

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.


1 bis 3 Wochen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • ca. 1 Woche bei postalischer Antragstellung
  • ca. 15 Minuten (ohne Wartezeit) im Bürgerservicecenter


Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Auskunftssperre Melderegister


51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)


§ 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

  • Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
  • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.

  • Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein
  • Formloser schriftlicher und ausreichend begründeter Antrag


Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Nach Eintrag einer Auskunftssperre darf die Meldebehörde nur noch Auskunft erteilen, wenn eine Gefahr für Sie ausgeschlossen werden kann. Vor der Erteilung der Auskunft werden Sie angehört.



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Die Haupt- bzw. Nebenwohnungsgemeinden werden über die Auskunftssperre informiert.
  • Vor Eintragung der Auskunftssperre ist ein persönliches Gespräch mit einer zuständigen MitarbeiterInnen des Bürgerservicecenters erforderlich.


Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde