Dienstleistung
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Auskunftssperre Melderegister
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.
An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.
Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.
Mo
10:00 – 18:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 14:00 Uhr
Sa
08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.
An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
fundbuero@rathaus.potsdam.de
Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
0331 2893814
0331 2891111
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Kurztext
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Auskunftssperre Melderegister (IES:Potsdam) in Potsdam
Teaser
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.
Rechtsgrundlage(n)
51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
§ 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Voraussetzungen:
- Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein
- Formloser schriftlicher und ausreichend begründeter Antrag
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der Antrag (formlos) muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- Die Haupt- bzw. Nebenwohnungsgemeinden werden über die Auskunftssperre informiert.
- Vor Eintragung der Auskunftssperre ist ein persönliches Gespräch mit einer zuständigen MitarbeiterInnen des Bürgerservicecenters erforderlich.
Zuständige Stelle
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde
1 bis 3 Wochen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Auskunftssperre Melderegister (IES:Potsdam) in Potsdam
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.
51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
§ 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Voraussetzungen:
- Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung in Potsdam gemeldet sein
- Formloser schriftlicher und ausreichend begründeter Antrag
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Der Antrag (formlos) muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
- Die Haupt- bzw. Nebenwohnungsgemeinden werden über die Auskunftssperre informiert.
- Vor Eintragung der Auskunftssperre ist ein persönliches Gespräch mit einer zuständigen MitarbeiterInnen des Bürgerservicecenters erforderlich.
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde