Sie können sich in den amtlichen Denkmallisten, der Denkmaldatenbank und im Geoportal der zuständigen Stelle informieren und dort gegebenenfalls eine weitergehende Auskunft beantragen.


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Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
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Servicezeiten

Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Besprechungstermine und Termine zur Einsicht in Bauakten und Pläne können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 



Denkmalpflege@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 2891155
Telefon
0331 2893070

Häufig gestellte Fragen

Sie erhalten online Einblick in die amtlichen Denkmallisten, die öffentliche Denkmaldatenbank und das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.

Weitergehende Auskünfte über die Denkmale erhalten Sie auf Antrag. Bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie gegebenenfalls für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Denkmale im Land Brandenburg werden in Listen erfasst. Die Denkmalliste enthält folgende Abschnitte:

A. Bodendenkmale, geordnet nach Gemarkungen,

B. durch Verordnung festgelegte Grabungsschutzgebiete,

C. durch Satzung geschützte Denkmalbereiche (kommunal erlassene Denkmalbereichssatzungen),

D. Denkmale übriger Gattungen (Bau- und Kunstdenkmale) einschließlich Garten- und technische Denkmale.

Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Haus oder Grundstück in der Landeshauptstadt Potsdam ein Denkmal ist, können Sie dazu die Untere Denkmalschutzbehörde um Auskunft bitten. Wir werden die in unserer Behörde vorliegenden Unterlagen auswerten und Sie über das Ergebnis informieren.


Auskunft zum Denkmal beantragen


Bei der Anfrage zu weitergehenden Informationen ist gegebenenfalls der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich.


Sie können ohne Einschränkungen Einblick nehmen in die öffentlichen amtlichen Denkmallisten, die Denkmaldatenbank und das Geoportal der zuständigen Stelle.

Eine weitergehende Auskunft ist gegebenenfalls nur durch den Nachweis eines berechtigten Interesses möglich.


Sie können online jederzeit ohne Antrag Einsicht nehmen in:

  • die amtlichen Denkmallisten
  • die Denkmaldatenbank für Baudenkmale
  • die im Geoportal verzeichneten Bodendenkmale

Weitere Auskünfte zu bestimmten Denkmalen oder zu den beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen, die aus Schutzgründen nicht veröffentlicht werden, müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen durch die zuständige Stelle erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.


Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)


Denkmalliste des Landes Brandenburg
FormularDokLink


Fachaufsätze zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in Potsdam
FormularDokLink


Denkmaldatenbank des Landes Brandenburg
FormularDokLink

Kunstdenkmale, Bodendenkmale, Baudenkmale, Kulturdenkmale, Denkmalverzeichnis, Technische Denkmale, Denkmalliste, Gartendenkmale, Denkmalpflege