Die Untere Denkmalschutzbehörde ist ein Teil der Bauverwaltung in der Landeshauptstadt Potsdam. Die rechtliche Grundlage ihrer Tätigkeit ist das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz. Das Gesetz regelt auch die Erlaubnispflicht bei Veränderungen an Denkmalen.

Wenn Sie als Eigentümer (Nutzer) eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes oder eines Objektes in einem denkmalgeschützten Bereich bauliche Maßnahmen planen, benötigen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Der Antrag auf Erteilung dieser Erlaubnis muss schriftlich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht werden. Dazu gehören Unterlagen wie Pläne, Dokumentationen, Bestandsuntersuchungen, Fotografien, Gutachten oder Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Erlaubnis wird durch die Untere Denkmalschutzbehörde erteilt.

Auf der hier bereitgestellten Grafik (unter Downloads / Links) können Sie die Arbeitsabläufe vom Antragseingang bis zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nachvollziehen.

Die Zuständigkeiten in der Unteren Denkmalschutzbehörde sind nach Stadtgebieten und nach Spezialthemen verteilt. Das Organigramm der Behörde (unter Downloads / Links) zeigt, welche Mitarbeiter zuständig sind.

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Besprechungstermine und Termine zur Einsicht in Bauakten und Pläne können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 



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