Onlineformular Meldebescheinigung

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Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Beantragung)

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In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der Antrag auf eine Meldebestätigung kann über das Online-Formular gestellt werden. Auch die Buchung eines Termins im Bürgerservicecenter ist möglich.


Meldebescheinigung

Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.

An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.

Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)


Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.

An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111

Häufig gestellte Fragen

Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Gemäß § 20 Nr. 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) kann auf Antrag des Gebühren- und Auslagenschuldners aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten eine Gebührenbefreiung gewährt werden. 



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • ca. 14 Tage bei elektronischer Beantragung


Personalausweis oder Reisepass

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der Antrag auf eine Meldebestätigung kann über das Online-Formular gestellt werden. Auch die Buchung eines Termins im Bürgerservicecenter ist möglich.



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.



die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Meldeschein, Meldebescheinigung, Wohnungsnachweis