Dienstleistung
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Meldebescheinigung
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
14469 Potsdam
Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.
An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.
Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.
Mo
10:00 – 18:00 Uhr
Di
08:00 – 18:00 Uhr
Mi
08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)
Do
08:00 – 18:00 Uhr
Fr
08:00 – 14:00 Uhr
Sa
08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.
An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
buergerservice@Rathaus.Potsdam.de
fundbuero@rathaus.potsdam.de
Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
0331 2893814
0331 2891111
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Kurztext
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
---------------
Die amtliche Meldebestätigung kann entweder nach vorheriger
Terminvereinbarung
direkt im Bürgerservicecenter oder
online
über das Bürgerserviceportal beantragt werden.
Im Rahmen der Beantragung über das Bürgerserviceportal ist die Meldebestätigung direkt online zu bezahlen. Als Zahlungsmethode stehen Ihnen die Möglichkeiten der Kreditkartenzahlung, Paypal und GiroPay zur Verfügung.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
amtliche Meldebestätigung Ausstellung in Brandenburg
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Meldebescheinigung (IES:Potsdam) in Potsdam
Teaser
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere
Onlineterminvergabe
zu vereinbaren. Auch eine Online-Antragstellung ist möglich.
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Eine Meldebescheinigung können Sie
-
persönlich vor Ort (bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe)
oder
-
von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Bürgerservice der Stadt Potsdam beantragen lassen
oder
-
per
Online-Formular
anfordern.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Schlagwörter
Meldebescheinigung, Meldeschein, Wohnungsnachweis
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
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Die amtliche Meldebestätigung kann entweder nach vorheriger Terminvereinbarung direkt im Bürgerservicecenter oder online über das Bürgerserviceportal beantragt werden.
Im Rahmen der Beantragung über das Bürgerserviceportal ist die Meldebestätigung direkt online zu bezahlen. Als Zahlungsmethode stehen Ihnen die Möglichkeiten der Kreditkartenzahlung, Paypal und GiroPay zur Verfügung.
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
amtliche Meldebestätigung Ausstellung in Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Meldebescheinigung (IES:Potsdam) in Potsdam
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren. Auch eine Online-Antragstellung ist möglich.
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Eine Meldebescheinigung können Sie
- persönlich vor Ort (bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe) oder
- von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Bürgerservice der Stadt Potsdam beantragen lassen oder
- per Online-Formular anfordern.
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes