Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Beantragung)

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Onlineformular Meldebescheinigung

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In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Meldebescheinigung

Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.

An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.

Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)


Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.

An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111

Häufig gestellte Fragen

Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.


Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

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Die amtliche Meldebestätigung kann entweder nach vorheriger Terminvereinbarung  direkt im Bürgerservicecenter oder online über das Bürgerserviceportal beantragt werden.

Im Rahmen der Beantragung über das Bürgerserviceportal ist die Meldebestätigung direkt online zu bezahlen. Als Zahlungsmethode stehen Ihnen die Möglichkeiten der Kreditkartenzahlung, Paypal und GiroPay zur Verfügung. 



Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
amtliche Meldebestätigung Ausstellung in Brandenburg

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Meldebescheinigung (IES:Potsdam) in Potsdam


Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?


Personalausweis oder Reisepass

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
  • bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren. Auch eine Online-Antragstellung ist möglich.

Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Eine Meldebescheinigung können Sie

  • persönlich vor Ort (bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe) oder
  • von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Bürgerservice der Stadt Potsdam beantragen lassen oder
  • per Online-Formular anfordern.


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.



die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Meldebescheinigung, Meldeschein, Wohnungsnachweis