Dienstleistung
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Meldebescheinigung
Kurztext
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
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Die amtliche Meldebestätigung kann entweder nach vorheriger Terminvereinbarung direkt im Bürgerservicecenter oder online über das Bürgerserviceportal beantragt werden.
Im Rahmen der Beantragung über das Bürgerserviceportal ist die Meldebestätigung direkt online zu bezahlen. Als Zahlungsmethode stehen Ihnen die Möglichkeiten der Kreditkartenzahlung, Paypal und GiroPay zur Verfügung.
Teaser
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
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- bei ausländischen Bürgern: Pass mit gültigem Aufenthalt
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Voraussetzungen
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren. Auch eine Online-Antragstellung ist möglich.
Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnung meldebehördlich in Potsdam registriert sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)
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Gemäß § 20 Nr. 1 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) kann auf Antrag des Gebühren- und Auslagenschuldners aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten eine Gebührenbefreiung gewährt werden.
Verfahrensablauf
Eine Meldebescheinigung können Sie
- persönlich vor Ort (bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin über die Online-Terminvergabe) oder
- von einem Dritten mittels Vollmacht und Personaldokument im Bürgerservice der Stadt Potsdam beantragen lassen oder
- per Online-Formular anfordern.
Bearbeitungsdauer
- ca. 5 Minuten (ohne Wartezeit) bei persönlicher Beantragung im Bürgerservicecenter
- ca. 14 Tage bei elektronischer Beantragung
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Meldebescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung ist zu beachten, dass diese nicht älter als 14 Tage zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung sein darf.
Urheber
Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes