Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Beantragung)

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Informationen zur Beglaubigung


Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Im Rahmen einer Erprobungsphase für den neuen Standort in der Yorckstraße ist jeden Mittwoch grundsätzlich nur die Vorsprache ohne Termin möglich.

An allen anderen Werktagen findet eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ausschließlich mit Termin statt.

Der Informationstresen ist samstags grundsätzlich nicht besetzt.

Mo

10:00 – 18:00 Uhr

Di

08:00 – 18:00 Uhr

Mi

08:00 – 18:00 Uhr (terminlose Vorsprache!)

Do

08:00 – 18:00 Uhr

Fr

08:00 – 14:00 Uhr

Sa

08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt!)


Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen
:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.

An den Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.



buergerservice@Rathaus.Potsdam.de

fundbuero@rathaus.potsdam.de

Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de
Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

2,50 Euro - für Unterschriften, Handzeichen

4,40 Euro je Seite  - für Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negativen

4,40 Euro - für Zeugnisse (eine Seite)

6,50 Euro - für Zeugnisse (mehrseitig)

0,60 Euro - für Kopien bis DIN A3 (s/w)

Hinweis:
Auf Antrag kann eine Gebührenermäßigung für Schüler, Studenten und Auszubildende in Höhe von 50 % gewährt werden.

Nachweis hierfür: z. B. Schülerausweis, Ausbildungsvertrag, Studentenausweis



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden Schriftstücke. Durchschnittlich kann von einer Bearbeitungszeit von 10 Minuten ausgegangen werden.
  • Bei einer Vielzahl von Schriftstücken werden Termine für die Abholung vereinbart.


Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Amtliche Beglaubigungen von Kopien / Abschriften und Unterschriften dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Beglaubigt werden Kopien von:

  • Schulzeugnissen, Diplomen, Facharbeiterzeugnissen
  • Approbationsurkunden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt wurden
  • Privatzeugnissen und Arbeitszeugnissen bzw. Beurteilungen ( zur Vorlage bei einer Behörde )
  • SV-Büchern
  • Schwerbehindertenausweisen
  • Personalausweisen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Personalausweisersatz"
  • Reisepässen, mit dem Vermerk: "Gilt nicht als Reisepassersatz"
  • Führungszeugnisse
  • Zivildienstbescheinigungen
  • Deutschen Schriftstücken für deutsche Botschaften im Ausland

Nicht beglaubigt werden:

  • Schriftstücke, die nicht von einer Behörde ausgestellt wurden bzw. nicht für eine Behörde bestimmt sind (-> Notar)
  • Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind ( -> Beglaubigungsstellen für Auslandsbeglaubigungen der zuständigen Bundesländer)
  • Ausländische Urkunden oder Schriftstücke, die zum Gebrauch im Inland bestimmt sind ( -> zuständiges Konsulat - siehe unter Download / Links - Vertretungen anderer Staaten in Deutschland)
  • Übersetzungen von fremdsprachigen Schriftstücken (auch nicht vom amtlich bestellten Dolmetscher)
  • Führerscheine
  • Fahrzeugpapiere
  • Jagdscheine
  • Fischereischeine
  • Handwerkskarten
  • Betreuerausweise (-> bitte dem Amtsgericht vorlegen)
  • Wehrdienst-Bescheinigungen
  • Bootsführerscheine / -segelscheine (-> bitte der Wasserschutzpolizei vorlegen)
  • zivilrechtliche Verträge
  • Kopien von Negativen
  • Kopien, die nicht vom Original zu unterscheiden sind, z.B. auch Farbkopien (-> in diesen Fällen sich bitte an die ausstellende Behörde wenden)
  • bei Zuständigkeit einer anderen Behörde, z.B. Katasterangelegenheiten oder Personenstandsangelegenheiten
  • Geburtsurkunden können nur im Geburts-Standesamt erneut ausgestellt werden und werden durch keine andere Behörde beglaubigt
  • Schriftstücke mit Änderungen, Durchstreichungen, Löschungen, unleserlichen Passagen oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Personalausweis oder Reisepass (bei Unterschriftsbeglaubigung)
  • Originale der Schriftstücke
  • ggf. bereits deutlich vom Original zu unterscheidende Kopie (schwarz-weiß)


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.



Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden. 

Für die Beglaubigung von Schriftstücken , müssen diese in deutscher Sprache und  im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.