Dienstleistung
Wohnsitz Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.
Einrichtung
3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:
Mo 10:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 14:00 Uhr
Sa 08:00 - 12:00 Uhr
(Infotresen nicht besetzt)
Jetzt online in der
Terminverwaltung
des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren.
Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie:
Mo 10:30 – 16:00 Uhr
Di 08:15 – 16:00 Uhr
Mi 08:15 – 16:00 Uhr
Do 08:15 – 16:00 Uhr
Fr 08:15 – 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie:
• Es ist
nur
Kartenzahlung möglich.
• Folgende Dienstleistungen werden
NICHT
angeboten:
• Ausgabe von Dokumenten
• Auslandsbeglaubigungen
• Verpflichtungserklärungen
• Mit Hilfe der Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass erfahren Sie, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt
• Vereinbaren Sie zur Abholung Ihres Ausweisdokumentes Terminverwaltung einen festen Termin
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
0331 2893814
0331 2891111
0331 2894444
Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- ca. 5 Minuten
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Meldepflichtige Einwohner, die innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam die Wohnung wechseln, müssen sich
innerhalb von 2 Wochen
anmelden.
Ausführliche Beschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung bei
Umzug innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam
.
Sie sind mit Hauptwohnung in der Landeshauptstadt Potsdam gemeldet und ziehen innerhalb der Stadt um bzw. Sie sind mit Nebenwohnung in der Landeshauptstadt Potsdam und mit Hauptwohnung im Bundesgebiet (einschließlich Potsdam) gemeldet und ziehen innerhalb Potsdams in eine andere Wohnung um und melden diese als Nebenwohnung an.
Dies ist notwendig bei:
- Umzug innerhalb der Stadt oder Gemeinde
- Bezug / Umzug einer Nebenwohnung (die Person bleibt für eine andere Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet)
- Tausch des Status von Haupt- zu Nebenwohnsitz
Bei Ummeldung einer Familie kann eine volljährige Person die Ummeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift jedes der Einziehenden erforderlich.
Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und / oder Reisepass der meldepflichtigen Person).
Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Hinweise zur An-/ Ummeldung minderjähriger Kinder
Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 Abs. 2 BMG). Personensorgeberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer andere Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an-/ ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:
-
Einverständniserklärung des anderen Elternteils, wenn:
bislang eine gemeinsame Hauptwohnung bestand und das Kind von nur einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet wird
oder
wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird
- der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises/ Reisepass des anderen Elternteils beizufügen
- Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
- Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung
Bei An- oder Ummeldung einer
Nebenwohnung
ist eine Zustimmungserklärung durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil nicht erforderlich. Erforderlich ist hingegen zur Ausführung eines Meldevorgangs für einen minderjährigen Einwohner grundsätzlich die Sorgerechtserklärung.
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
- Sorgerechtsbeschluss/ Scheidungsurteil
- Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
- schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/ Lebensmittelpunkt des Kindes
- dazu Kopie des Personalausweises des anderen Sorgeberechtigten
- Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
§§ 21, 22, 23
Bundesmeldegesetz
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:
- Personaldokumente aller betroffenen Personen
- Vollmacht(en) bei Mitanmeldung
o des nicht verheirateten Partners
o von volljährigen Kindern
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
-
Wohnungsgeberbestätigung
-
Bei
Eigentum
Nachweis wie Kaufvertrag etc.
-
vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
- ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
-
ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Voraussetzungen
Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die An- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes kann auch online erfolgen, hierzu nutzen Sie bitte folgenden
Link
.
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere
Onlineterminvergabe
zu vereinbaren.
Vor-Ort-Termin
- Wohnungsgeberbestätigung
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
- Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
- ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
-
ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Nutzung des Online-Dienstes
Voraussetzung für die Nutzung sind:
- ein Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion mit PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät
- ein BundID-Nutzerkonto
- die AusweisApp
- die Wohnungsgeberbestätigung
Verfahrensablauf
Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Hinweise:
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.
-
Für
Personen, die sonst im Ausland wohnen
und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von 3 Monaten.
-
Personen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen
, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen,
aufgenommen werden oder dort einziehen
, müssen sich nicht anmelden, solange sie aktuell bei einer Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind.
-
Für
Binnenschiffer und Seeleute, Soldaten
und ähnlichen Dienstverhältnissen, sind gesonderte Regelungen zu beachten.
- Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.
- Bei Anmeldung einer Nebenwohnung in Potsdam wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben.
Zuständige Stelle
Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde
Anträge / Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) - Formular
FormularDokLink
Informationen zum Bundesmeldegesetz
FormularDokLink
Wohnungsgeberbestätigung - Formular
FormularDokLink
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
FormularDokLink
Anmeldung bei der Meldebehörde - Beiblatt
FormularDokLink
Checkliste Umzug - Merkblatt
FormularDokLink
Schlagwörter
Wohnsitz ummelden, Ummeldung, Anmeldung, ummelden, Wohnung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnsitzummeldung, Meldewesen, Umzug, Ummeldebescheinigung, Anmeldebestätigung, Meldeschein, Wohnsitz anmelden, Anmeldebescheinigung, Einwohnerwesen, Wohnsitzwechsel, Wohnsitz, Ummeldebestätigung, Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Wohnsitzanmeldung
Bearbeitungsdauer
Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
- ca. 5 Minuten
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung erfolgen.
Meldepflichtige Einwohner, die innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam die Wohnung wechseln, müssen sich innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Ausführliche Beschreibung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.
Ummeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung bei Umzug innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam .
Sie sind mit Hauptwohnung in der Landeshauptstadt Potsdam gemeldet und ziehen innerhalb der Stadt um bzw. Sie sind mit Nebenwohnung in der Landeshauptstadt Potsdam und mit Hauptwohnung im Bundesgebiet (einschließlich Potsdam) gemeldet und ziehen innerhalb Potsdams in eine andere Wohnung um und melden diese als Nebenwohnung an.
Dies ist notwendig bei:
- Umzug innerhalb der Stadt oder Gemeinde
- Bezug / Umzug einer Nebenwohnung (die Person bleibt für eine andere Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet)
- Tausch des Status von Haupt- zu Nebenwohnsitz
Bei Ummeldung einer Familie kann eine volljährige Person die Ummeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Bei Lebensgemeinschaften ist die persönliche Unterschrift jedes der Einziehenden erforderlich.
Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und / oder Reisepass der meldepflichtigen Person).
Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Hinweise zur An-/ Ummeldung minderjähriger Kinder
Grundsätzlich ist die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten (§ 22 Abs. 2 BMG). Personensorgeberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer andere Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht. Wenn nur ein sorgeberechtigtes Elternteil die minderjährigen Kinder an-/ ummeldet, werden folgende Unterlagen benötigt:
-
Einverständniserklärung des anderen Elternteils, wenn:
bislang eine gemeinsame Hauptwohnung bestand und das Kind von nur einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung umgemeldet wird
oder
wenn die alleinige oder Hauptwohnung des minderjährigen Kindes von der Wohnung eines Elternteils in die Wohnung des anderen Elternteils umgemeldet wird
- der Einverständniserklärung ist die Kopie des Personalausweises/ Reisepass des anderen Elternteils beizufügen
- Sorgerechtsbescheinigung bei unverheirateten Eltern
- Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung
Bei An- oder Ummeldung einer
Nebenwohnung
ist eine Zustimmungserklärung durch den anderen sorgeberechtigten Elternteil nicht erforderlich. Erforderlich ist hingegen zur Ausführung eines Meldevorgangs für einen minderjährigen Einwohner grundsätzlich die Sorgerechtserklärung.
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur einem Sorgeberechtigten übertragen wurde, bringen Sie bitte folgende Unterlagen zur Anmeldung der neuen Wohnung mit:
- Sorgerechtsbeschluss/ Scheidungsurteil
- Entscheidung eines Familiengerichts über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
- schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Aufenthalt/ Lebensmittelpunkt des Kindes
- dazu Kopie des Personalausweises des anderen Sorgeberechtigten
- Wohnungsgeberbescheinigung bei Einzug in eine Wohnung
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
§§ 21, 22, 23 Bundesmeldegesetz
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- Wohnungsgeberbestätigung
Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:
- Personaldokumente aller betroffenen Personen
- Vollmacht(en) bei Mitanmeldung
o des nicht verheirateten Partners
o von volljährigen Kindern
- Wohnungsgeberbestätigung
- Bei Eigentum Nachweis wie Kaufvertrag etc.
-
vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen - ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
-
ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Voraussetzungen
Sie haben eine neue Wohnung bezogen.
Die An- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes kann auch online erfolgen, hierzu nutzen Sie bitte folgenden Link .
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.
Vor-Ort-Termin
- Wohnungsgeberbestätigung
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
- Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
- ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
-
ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Nutzung des Online-Dienstes
Voraussetzung für die Nutzung sind:
- ein Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion mit PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät
- ein BundID-Nutzerkonto
- die AusweisApp
- die Wohnungsgeberbestätigung
Verfahrensablauf
Innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug müssen Sie sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Die Anmeldung wird bei Vorlage der erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort bearbeitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Anmeldung nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgt, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise:
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.
- Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von 3 Monaten.
- Personen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen , die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen , müssen sich nicht anmelden, solange sie aktuell bei einer Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind.
- Für Binnenschiffer und Seeleute, Soldaten und ähnlichen Dienstverhältnissen, sind gesonderte Regelungen zu beachten.
- Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen.
- Bei Anmeldung einer Nebenwohnung in Potsdam wird eine Zweitwohnungssteuer erhoben.
Zuständige Stelle
Meldebehörden der kreisfreien Städte; amtsfreien Gemeinde; des Amtes oder der Verbandsgemeinde
Anträge / Formulare
FormularDokLink
Informationen zum Bundesmeldegesetz
FormularDokLink
Wohnungsgeberbestätigung - Formular
FormularDokLink
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
FormularDokLink
Anmeldung bei der Meldebehörde - Beiblatt
FormularDokLink
Checkliste Umzug - Merkblatt
FormularDokLink