Dienstleistung
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Einrichtung
3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:
Mo 10:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 14:00 Uhr
Sa 08:00 - 12:00 Uhr
(Infotresen nicht besetzt)
Jetzt online in der
Terminverwaltung
des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren.
Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie:
Mo 10:30 – 16:00 Uhr
Di 08:15 – 16:00 Uhr
Mi 08:15 – 16:00 Uhr
Do 08:15 – 16:00 Uhr
Fr 08:15 – 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie:
• Es ist
nur
Kartenzahlung möglich.
• Folgende Dienstleistungen werden
NICHT
angeboten:
• Ausgabe von Dokumenten
• Auslandsbeglaubigungen
• Verpflichtungserklärungen
• Mit Hilfe der Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass erfahren Sie, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt
• Vereinbaren Sie zur Abholung Ihres Ausweisdokumentes Terminverwaltung einen festen Termin
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
0331 2893814
0331 2891111
0331 2894444
Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
- ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit)
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die An- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes kann auch online erfolgen, hierzu nutzen Sie bitte folgenden
Link
.
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere
Onlineterminvergabe
zu vereinbaren.
Vor-Ort-Termin
- Wohnungsgeberbestätigung
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
- Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
- ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
-
ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Nutzung des Online-Dienstes
Voraussetzung für die Nutzung sind:
- ein Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion mit PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät
- ein BundID-Nutzerkonto
- die AusweisApp
- die Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
-
Wohnungsgeberbestätigung
-
vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
- Der Personalausweis und / oder Reisepass
- alle Dokumente (z.B. Kinderausweise / -reisepässe, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
- ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
-
ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin!
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Anträge / Formulare
Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein) - Formular
FormularDokLink
Wohnungsgeberbestätigung - Formular
FormularDokLink
Checkliste Umzug - Merkblatt
FormularDokLink
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
FormularDokLink
Anmeldung bei der Meldebehörde - Beiblatt
FormularDokLink
Informationen zum Bundesmeldegesetz
FormularDokLink
Schlagwörter
Nebenwohnung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungsdauer
- ca. 10 Minuten (ohne Wartezeit)
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Die An- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes kann auch online erfolgen, hierzu nutzen Sie bitte folgenden Link .
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.
Vor-Ort-Termin
- Wohnungsgeberbestätigung
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
- Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen
- ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
-
ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Nutzung des Online-Dienstes
Voraussetzung für die Nutzung sind:
- ein Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion mit PIN
- ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät
- ein BundID-Nutzerkonto
- die AusweisApp
- die Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
- Wohnungsgeberbestätigung
-
vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein (Anmeldeformular)
Auf Vorlage des Meldescheins kann verzichtet werden, wenn Sie selbst erscheinen - Der Personalausweis und / oder Reisepass
- alle Dokumente (z.B. Kinderausweise / -reisepässe, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
- ggf. ausgefülltes Formular: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
-
ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht:
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin!
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Anträge / Formulare
FormularDokLink
Wohnungsgeberbestätigung - Formular
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Checkliste Umzug - Merkblatt
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Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
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Anmeldung bei der Meldebehörde - Beiblatt
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Informationen zum Bundesmeldegesetz
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