Dienstleistung
Bewohnerparkausweis Erteilung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Einrichtung
3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:
Mo 10:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 14:00 Uhr
Sa 08:00 - 12:00 Uhr
(Infotresen nicht besetzt)
Jetzt online in der
Terminverwaltung
des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren.
Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie:
Mo 10:30 – 16:00 Uhr
Di 08:15 – 16:00 Uhr
Mi 08:15 – 16:00 Uhr
Do 08:15 – 16:00 Uhr
Fr 08:15 – 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie:
• Es ist
nur
Kartenzahlung möglich.
• Folgende Dienstleistungen werden
NICHT
angeboten:
• Ausgabe von Dokumenten
• Auslandsbeglaubigungen
• Verpflichtungserklärungen
• Mit Hilfe der Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass erfahren Sie, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt
• Vereinbaren Sie zur Abholung Ihres Ausweisdokumentes Terminverwaltung einen festen Termin
Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:
Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen. An Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.
0331 2893814
0331 2891111
0331 2894444
Terminvereinbarung
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Welche Gebühren fallen an?
10,20 € bis 30,70 € pro Jahr
gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Antragstellung bzw. bei Abholung entrichtet werden.
Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.
Änderungen der Gebühren für Bewohnerparkausweis gilt ab dem 01.09.2025. Folgende neue Gebühren treten dann in Kraft:
Ausstellung eines Bewohnerparkausweis für 1 Jahr: 145,00 €
Ausstellung eines Bewohnerparkausweis für 2 Jahr: 275,00 €
Für die Änderung bestehender Bewohnerparkausweise aufgrund Kennzeichenänderung / Umzug in einen anderen Bereich oder Verlust: 25,00 €
Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:
Ausstellung eines Bewohnerparkausweises saisonal 1 Jahr: 65,00 €
Ausstellung eines Bewohnerparkausweises saisonal 2 Jahre: 115,00 €
Personen mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Die Ermäßigung für Personen mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder AG)
entfällt zum 01.09.2025
. Für diesen Personenkreis gelten dann die regulären Gebühren.
- bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Ausführliche Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Die Parkflächen des Potsdamer Innenstadtbereiches werden nahezu flächendeckend bewirtschaftet.
Besondere Berücksichtigung finden hierbei die Bewohner städtischer Quartiere, welche ihre Fahrzeuge in die eigens dafür eingerichteten Bereiche mit den jeweiligen Parkausweis-Nummern abstellen können.
Mit dem Bewohnerparkausweis wird ein Vorrecht gegenüber anderen Nutzergruppen eingeräumt, das bedeutet jedoch nicht, dass der Besitzer eines Bewohnerparkausweises ein Anrecht auf einen bestimmten Parkbereich mit Parkausweis-Nr. hat.
Unter Downloads / Links finden Sie eine Übersicht der Parkmöglichkeiten mit einem Bewohnerparkausweis in Potsdam.
Bewohnerparkausweise sind:
- postalisch
- per Mail über bewohnerparkausweis@rathaus.potsdam.de
-
über das Onlineportal Bewohnerparken https://egov.potsdam.de/apa/
in persönlicher Vorsprache mit Termin im Bürgerservicecenter oder in der Kfz-Zulassungsbehörde
zu beantragen.
Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung sobald Ihr Anwohnerparkausweis zur Abholung bereit liegt und Sie einen Termin unter der Durchwahl -4444 oder über die Online-Terminverwaltung zur Abholung vereinbaren können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
gemäß § 2 der Gebührenordnung der Landeshauptstadt Potsdam für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkausweisgebührenordnung)
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Einen Bewohnerparkausweis können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. vorab mit dem "Bewohnerparken-Online" beantragen.
Zur Antragstellung bzw. zur Abholung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-
gültige Hauptuntersuchung
- einen Leasing- oder Überlassungsvertrag
- bei Vertretung durch einen Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original oder als Kopie mit original Unterschrift); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Der Antragsteller muss mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einem Parkbereich mit Parkausweis-Nr. gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.
Die An- bzw. Ummeldung muss im Vorfeld der Beantragung bereits erfolgt sein. Der Mietvertrag bildet keine Grundlage.
Das Fahrzeug muss in der Haltereigenschaft auf Sie zugelassen sein bzw. Sie verfügen über ein Fahrzeug, welches Ihnen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall legen Sie bitte eine Nutzungsbestätigung vor.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Bei dem Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam können Sie den Bewohnerparkausweis
schriftlich
,
elektronisch
oder, nach vorheriger Terminvereinbarung,
persönlich
beantragen.
Erkundigen Sie sich bitte, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Der Bewohnerparkausweis muss von Ihnen vor Ort und mit vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.
Formulare
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Nutzungsbestätigung Kfz
FormularDokLink
Bewohnerparkausweis - Antrag
FormularDokLink
Bewohnerparkausweis - Straßenliste für Anspruchsberechtigte
FormularDokLink
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte
Schlagwörter
Fußgängerzone befahren, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohnerparkausweis, Parkberechtigung, parken, Parkerlaubnis, Parkausweis, Anwohner, Parkberechtigung, Parkerlaubnis, Anwohner, Anwohnerparkausweis, Ausnahmegenehmigung, Fußgängerzone befahren, Handwerker, parken, Parkausweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Welche Gebühren fallen an?
10,20 € bis 30,70 € pro Jahr
gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Antragstellung bzw. bei Abholung entrichtet werden.
Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.
Änderungen der Gebühren für Bewohnerparkausweis gilt ab dem 01.09.2025. Folgende neue Gebühren treten dann in Kraft:
Ausstellung eines Bewohnerparkausweis für 1 Jahr: 145,00 €
Ausstellung eines Bewohnerparkausweis für 2 Jahr: 275,00 €
Für die Änderung bestehender Bewohnerparkausweise aufgrund Kennzeichenänderung / Umzug in einen anderen Bereich oder Verlust: 25,00 €
Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:
Ausstellung eines Bewohnerparkausweises saisonal 1 Jahr: 65,00 €
Ausstellung eines Bewohnerparkausweises saisonal 2 Jahre: 115,00 €
Personen mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Die Ermäßigung für Personen mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder AG) entfällt zum 01.09.2025 . Für diesen Personenkreis gelten dann die regulären Gebühren.
- bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Ausführliche Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Die Parkflächen des Potsdamer Innenstadtbereiches werden nahezu flächendeckend bewirtschaftet.
Besondere Berücksichtigung finden hierbei die Bewohner städtischer Quartiere, welche ihre Fahrzeuge in die eigens dafür eingerichteten Bereiche mit den jeweiligen Parkausweis-Nummern abstellen können.
Mit dem Bewohnerparkausweis wird ein Vorrecht gegenüber anderen Nutzergruppen eingeräumt, das bedeutet jedoch nicht, dass der Besitzer eines Bewohnerparkausweises ein Anrecht auf einen bestimmten Parkbereich mit Parkausweis-Nr. hat.
Unter Downloads / Links finden Sie eine Übersicht der Parkmöglichkeiten mit einem Bewohnerparkausweis in Potsdam.
Bewohnerparkausweise sind:
- postalisch
- per Mail über bewohnerparkausweis@rathaus.potsdam.de
-
über das Onlineportal Bewohnerparken https://egov.potsdam.de/apa/
in persönlicher Vorsprache mit Termin im Bürgerservicecenter oder in der Kfz-Zulassungsbehörde
zu beantragen.
Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung sobald Ihr Anwohnerparkausweis zur Abholung bereit liegt und Sie einen Termin unter der Durchwahl -4444 oder über die Online-Terminverwaltung zur Abholung vereinbaren können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 45 Absatz 1b Nummer 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 46 Absatz 1 Nummer 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
gemäß § 2 der Gebührenordnung der Landeshauptstadt Potsdam für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohnerinnen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkausweisgebührenordnung)
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, in der Landeshauptstadt Potsdam bzw. vorab mit dem "Bewohnerparken-Online" beantragen.
Zur Antragstellung bzw. zur Abholung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- gültige Hauptuntersuchung
- einen Leasing- oder Überlassungsvertrag
- bei Vertretung durch einen Dritten: Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original oder als Kopie mit original Unterschrift); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Der Antragsteller muss mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einem Parkbereich mit Parkausweis-Nr. gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.
Die An- bzw. Ummeldung muss im Vorfeld der Beantragung bereits erfolgt sein. Der Mietvertrag bildet keine Grundlage.
Das Fahrzeug muss in der Haltereigenschaft auf Sie zugelassen sein bzw. Sie verfügen über ein Fahrzeug, welches Ihnen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall legen Sie bitte eine Nutzungsbestätigung vor.
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Bei dem Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich , elektronisch oder, nach vorheriger Terminvereinbarung, persönlich beantragen.
Erkundigen Sie sich bitte, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Der Bewohnerparkausweis muss von Ihnen vor Ort und mit vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.
Formulare
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Nutzungsbestätigung KfzFormularDokLink
Bewohnerparkausweis - Antrag
FormularDokLink
Bewohnerparkausweis - Straßenliste für Anspruchsberechtigte
FormularDokLink
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte