Onlinestatusabfrage Personalausweis & Reisepass


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Online-Terminverwaltung Bürgerservicecenter (Beantragung)


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Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.


Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Öffnungszeiten der Schalter MIT Termin:

Mo 10:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 14:00 Uhr
Sa 08:00 - 12:00 Uhr (Infotresen nicht besetzt)


Jetzt online in der Terminverwaltung   des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren.


Öffnungszeiten der Schalter OHNE Termin in der Wilhelmgalerie:

Mo 10:30 – 16:00 Uhr
Di 08:15 – 16:00 Uhr
Mi 08:15 – 16:00 Uhr
Do 08:15 – 16:00 Uhr
Fr 08:15 – 13:00 Uhr

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Wilhelmgalerie:

• Es ist nur Kartenzahlung möglich.
• Folgende Dienstleistungen werden  NICHT angeboten:
    • Ausgabe von Dokumenten
    • Auslandsbeglaubigungen
    • Verpflichtungserklärungen

• Mit Hilfe der Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass erfahren Sie, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt

• Vereinbaren Sie zur Abholung Ihres Ausweisdokumentes Terminverwaltung einen festen Termin

Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.  An Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.


Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111
Telefon
0331 2894444
Hinweis
Terminvereinbarung

Häufig gestellte Fragen

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Vorläufiger Personalausweis
Gebühr: EUR 10,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Gebühr: EUR 13,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
Gebühr: EUR 6,00
Vorkasse: ja
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/BJNR147700010.html
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte


Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Der vorläufige Personalausweis kann dem Antragsteller am folgenden Werktag ausgehändigt werden.



Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.

Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört.

Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen.

Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.



  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
  • Das Bürgerservicecenter verfügt an den Standorten Yorckstraße 22, 14467 Potsdam und Edisonallee 11-19, 14473 Potsdam jeweils über ein Selbstbedienungsterminal. Die Aufnahmen sind bis zu sieben Tage vor Ihrem Termin möglich.



Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie sind in Deutschland gemeldet
  • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
  • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.

Generelle Voraussetzungen:

  • persönliches Erscheinen des Antragstellers
  • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass

zusätzlich bei unter 16-Jährigen:

  • persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
  • persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
  • Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
    (bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie)
  • ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden. 
    (Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit)
  • ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts

zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:

  • die Geburtsurkunde im Original


Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
  • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit:

  • einem gültigen Personalausweis
  • vorläufigen Personalausweis oder
  • Reisepass

ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt einen entsprechenden Antrag zu stellen.



Es gibt folgende Hinweise:

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
  • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.

örtliche Personalausweisbehörde


Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr


Fotomustertafel der Bundesdruckerei
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Informationen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für unverheiratete Minderjährige
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Informationen zum neuen Personalausweis
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Zustimmungserklärung zur Ausstellung / Verlängerung von Personaldokumenten
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