Verpflichtungserklärung Online


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Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.


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Häufig gestellte Fragen

1 Tag bis 2 Wochen

Bemerkung: Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl eingehender Verpflichtungserklärungen, dem Aufenthaltszweck des Gastes oder der Gäste und dem Umfang der Bonitätsprüfung ab. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel nicht mehr als zwei Wochen.


Geltungsdauer: 5 Jahre

Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als sechs Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.


Kostenhöhe (fix): 29,00 Euro

Vorkasse: Ja

Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

Zahlungsweise: SEPA-Überweisung; gegebenenfalls zusätzlich Visa Electron in Europa.

Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 8,45 € (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen statt der genannten 8,45 € nur zusätzliche Kosten in Höhe von 5,99 € an.

  • bar
  • EC Karte
  • Kreditkarte


Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Ein/Eine in der Landeshauptstadt Potsdam mit Hauptwohnung meldebehördlich registrierter vollgeschäftsfähiger Einwohner/Einwohnerin möchte eine ausländische Person aus einem Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland einladen.

Die Verpflichtung erstreckt sich über die gesamte Dauer des entsprechenden Aufenthaltes, und endet erst mit Ausreise des Ausländers oder einem Wechsel des ursprünglichen Aufenthaltszwecks.

Die antragstellende Person (sog. Verpflichtungsgeber) muss im Rahmen einer formgebundenen Verpflichtungserklärung die Kosten des Aufenthaltes der ausländischen Person übernehmen und durch Vorlage entsprechender Belege über eigenes Vermögen die Kostenübernahme nachweisen.

Zu diesen Kosten gehören:

Unterbringungskosten
Verpflegungskosten
Krankenkosten
ggf. Abschiebekosten

Die formgebundene Erklärung muss im Migrationsamt oder im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam im Beisein eines Mitarbeitenden unterschrieben werden.

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist NICHT in Vollmacht möglich.

Eine schnellere Bearbeitung Ihrer Verpflichtungserklärung ist auch auf dem Postweg möglich. Hierbei wird die Verpflichtungserklärung von den Mitarbeitenden bearbeitet und muss nur noch von Ihnen persönlich abgeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass im Bürgerservicecenter nur Verpflichtungserklärungen von Arbeitnehmern für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen entgegengenommen werden.

Als Arbeitnehmer kontaktieren Sie uns bitte zunächst unter folgender Email: buergerservice@rathaus.potsdam.de mit dem STICHWORT: VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG, um den weiteren Ablauf zu besprechen. Nähere Informationen und Erläuterungen erhalten Sie dann per E-Mail.

Für alle anderen Fälle wenden Sie sich bitte an das Migrationsamt der Landeshauptstadt Potsdam. Hierzu benutzen Sie bitte das Kontaktformular. Nähere Informationen und Erläuterungen erhalten Sie dann per E-Mail.



  • Personalausweis oder Reisepass
  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (für Online-Abgabe)
  • eID-Karte (für Online-Abgabe)
  • Aufenthaltstitel
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (für Online-Abgabe)
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit
    • bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis
    • bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Vor der Terminvergabe reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein und bringe diese auch bei

Ihrer Vorsprache mit:

  • Ihren gültigen Reisepass, Reiseausweis und Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel
  • Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie die Abrechnungen Ihres Ehegatten (falls es erforderlich wird, dessen Einkommen bei der Berechnung zu berücksichtigten)
  • Einverständniserklärung zur Datenübermittlung (siehe Downloads/ Links)
  • Informationen zum Gastgeber (siehe Downloads/ Links)
  • Angaben zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung (siehe Downloads/ Links)
  • bei Selbständigen: aktueller Steuerbescheid oder einen testierten Prüfbericht (bitte Vordruck des Migrationsamtes der Landeshauptstadt Potsdam verwenden) und aktuelle BWA.

Bei Verpflichtungserklärungen für Visa oder dauerhaften Aufenthalt wird zusätzlich benötigt:

  • Mietvertrag + aktuelle Mietkosten oder ein Grundbuchauszug bei Wohneigentum
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate

Die Unterlagen sind jeweils im Original und in Kopie mitzubringen!

Wir weisen Sie darauf hin, dass bei Empfängern von SGB II oder SGB XII keine Bonität bescheinigt werden kann. Kann die Bonität nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, so wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt.



  • Sie müssen als erklärende Person geschäftsfähig sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Wenn Sie eine natürliche oder juristische Person vertreten, müssen Sie eine Vollmacht oder einen Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung haben und vorweisen.
  • Sie müssen die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde am zukünftigen Aufenthaltsort des ausländischen Gastes abgeben.
  • Wenn Ihnen der zukünftige Aufenthaltsort Ihres Gastes nicht bekannt ist, müssen Sie die Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde
    • an Ihrem Hauptwohnsitz abgeben oder
    • dem Sitz oder der Hauptniederlassung Ihres Unternehmens oder Ihrer Organisation abgeben.
  • Sie müssen finanziell in der Lage sein, für den Lebensunterhalt und auftretende Kosten des ausländischen Gastes oder der ausländischen Gäste aufzukommen. Die Beurteilung Ihrer Bonität ist abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen beziehungsweise unterhaltspflichtigen Personen, der Anzahl der abgegebenen Verpflichtungserklärungen sowie vom Aufenthaltszweck.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam

Das Migrationsamt und das Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam bearbeiten die Anliegen seiner Einwohner mit einer vorherigen Terminvereinbarung, um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen.

Bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung ist zu beachten, dass zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung nicht mehr als sechs Monate liegen sollten, da sich die der Bonität zugrunde liegenden Verhältnisse verändert haben können. Nach der Visumerteilung ist ein Rücktritt des sich Verpflichtenden von der abgegebenen Verpflichtung nicht mehr möglich. Die Erklärung wird unwiderruflich für die Dauer von 5 Jahren abgegeben.



Die Verpflichtungserklärung können Sie in der Ausländerbehörde oder online abgeben.

Wenn Sie die Verpflichtungserklärung in der Ausländerbehörde abgeben:

  • Für die Abgabe Ihrer Verpflichtungserklärung wird ein amtliches, bundeseinheitliches Formular verwendet, das die Ausländerbehörde oder Bürgerbüro bereitstellt und anhand Ihrer Angaben und Nachweise ausfüllt.
  • Die erforderlichen Daten müssen Sie der Ausländerbehörde vorher in der von ihr bestimmten Form mittteilen.
  • Die Ausländerbehörde prüft im Rahmen des Verfahrens Ihre Bonität, das heißt, inwieweit Sie wirtschaftlich fähig sind, den Lebensunterhalt Ihres Gastes zu sichern bzw. später eintretende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu müssen Sie Nachweise zur Ihrer wirtschaftlichen Lage erbringen.
  • Wenn der Ausländerbehörde alle Unterlagen vorliegen und sie Ihre Bonität als ausreichend bewertet, nimmt die Ausländerbehörde Ihre Erklärung an.
  • Sie bezahlen die Verwaltungsgebühr. Wird die Verpflichtungserklärung nicht anerkannt, müssen Sie eine Bearbeitungsgebühr in gleicher Höhe bezahlen.
  • Die Verpflichtungserklärung müssen Sie in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde unterschreiben.
  • Sie erhalten das Original der Verpflichtungserklärung zur Weitergabe an den Gast und Verwendung im Visumverfahren. Ein Doppel verbleibt bei der Ausländerbehörde.
  • Das Verfahren ist damit beendet.
  • Sie sind ab Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

Wenn Sie die Verpflichtungserklärung online abgeben:

Sie reichen das Onlineformular elektronisch bei der zuständigen Ausländerbehörde ein. Sie haben zwei Möglichkeiten:

1. Vollständige elektronische Abwicklung des Verfahrens (mit elektronischer Authentifizierung):

  • Sie lesen sorgfältig die Informationen
  • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde.
  • Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
  • Öffnen das Onlineformular und melden sich am Nutzerkonto Bund an, wenn Sie eine natürliche Person sind und die Erklärung als Privatperson abgeben möchten.
  • Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels der jeweils aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) Ihres Personalausweises, Ihrer ID-Karte (EU-Angehörige) oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels
  • Sie melden sich am Organisationskonto an, wenn Sie die Erklärung als Vertretung einer Firma, eines Vereins oder einer sonstigen Organisation abgeben möchten und eine Vertretungsvollmacht haben.
  • Folgen Sie den Erläuterungen für die Authentifizierung mittels des ELSTER-Zertifikats Ihres Unternehmens oder Vereins.
  • Ein Teil Ihrer persönlichen Daten wird automatisch in das Formular übernommen.
  • Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
  • Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
  • Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
  • Als Vertretung für ein Unternehmen, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
  • Sie wählen aus, ob Sie die Urkunde per Post zugestellt haben möchten oder die Urkunde persönlich bei der Ausländerbehörde abholen möchten.
  • Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr und bei gewünschter Zustellung per Post die Postgebühren.
  • Sie klicken auf „Absenden“.
  • Sie haben rechtsverbindlich die Erklärung abgegeben.
  • Die Ausländerbehörde übermittelt Ihnen die Urkunde in Papierform postalisch.
  • Das Verfahren ist beendet.
  • Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

2. Teilelektronische Abwicklung des Verfahrens (Online-Vorbereitung, ohne elektronische Authentifizierung):

  • Sie lesen sorgfältig die Informationen.
  • Wenn Sie die Informationen nicht verstehen, können Sie die Erklärung nicht online abgeben. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte persönlich an die zuständige Ausländerbehörde
  • Sie bestätigen, dass Sie die Informationen verstanden haben.
  • Sie machen Anhaben zu Ihrer Person oder im Fall der Vertretung mit Vertretungsvollmacht für ein Unternehmen, einen Verein oder eine Organisation.
  • Sie machen Angaben zu Ihrer Bonität.
  • Sie machen Angaben zu Ihrem Gast oder zu Ihren Gästen.
  • Sie laden die Nachweise zum Beleg Ihrer Bonität beziehungsweise der Bonität der Firma, des Vereins oder der Organisation, die Sie vertreten, hoch.
  • Als Vertretung für eine Firma, einen Verein oder einer sonstigen Organisation, laden Sie die Vertretungsvollmacht hoch.
  • Sie zahlen online die Verwaltungsgebühr.
  • Sie klicken auf „Absenden“.
  • Sie haben die Abgabe der Verpflichtungserklärung elektronisch vorbereitet.
  • Zur Abholung der Urkunde müssen Sie die Ausländerbehörde aufsuchen und in Anwesenheit einer oder eines Bediensteten der Ausländerbehörde die Urkunde handschriftlich unterschreiben und erhalten diese in Papierform.
  • Das Verfahren ist beendet.
  • Sie sind ab der Einreise Ihres Gastes für die Dauer von fünf Jahren an Ihre Erklärung gebunden.

Widerspruch (soweit statthaft) beziehungsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der beziehungsweise des Erklärenden nicht glaubhaft gemacht oder nachgewiesen worden ist.


Das Formular für die Abgabe der Verpflichtungserklärung erhalten Sie in der Ausländerbehörde.

Prüfungsbericht Steuerberater
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Informationen zur Datenverarbeitung - Verpflichtungserklärung
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Verpflichtungserklärung (Angaben zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung) - Formular inkl. Merkblatt
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Informationen zum Gastgeber
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Einverständniserklärung zur Datenübermittlung
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Bei einem schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich.

Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.


Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.


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