Die Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs zeigen Sie in Ihrem zuständigen Ordnungsamt an.


Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Telefon
03341 4149301

Adresse
Wiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig
Servicezeiten

Sprechzeiten der Stadtverwaltung

Di.: 09.00 – 11.30 und 13.00 – 18.00 Uhr

Do.: 13.00 – 15.30 Uhr

Fr.: 09.00 – 11.30 Uhr


Fax
033841 94399
Telefon
033841 94300

Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Adresse
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Servicezeiten

Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr


Fax
03361 33054
Telefon
03361 599-1320

Adresse
Friedrich-Engels-Straße 104
14473 Potsdam
Adresse

14469 Potsdam
Servicezeiten

Mo

09:00 – 12:00 Uhr

Di

09:00 – 18:00 Uhr

Mi

09:00 – 12:00 Uhr

Do

09:00 – 16:00 Uhr

Fr

09:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten nach persönlicher Terminvereinbarung



Gewerbeangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de
Fax
0331 2891701
Telefon
0331 2891690

Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Fax
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4405
Hinweis
Sachbearbeiter/in Gewerbeaufsicht/ Schwarzarbeit

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt


Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt


Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt


Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als 2 aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in 1 Monat zum Betrieb aufstellen wollen, müssen Sie dies dem örtlich zuständigen Ordnungsamt 2 Wochen vor der Aufstellung anzeigen.

Der Betriebsort und die Betriebszeiten dürfen dabei den Anforderungen zum Schutz folgender Personengruppen nicht entgegenstehen:

  • der im Prostitutionsfahrzeug tätigen Prostituierten,
  • der Kundinnen und Kunden,
  • der Jugend,
  • der Anwohnerinnen und Anwohner,
  • der Anlieger und
  • der Allgemeinheit.
     

Die Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs kann andernfalls untersagt werden.
Eine nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis EUR 1.000 geahndet werden.


Anzeige über die Aufstellung

  • Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und vollständiger Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
  • Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
  • genaue Angabe des Aufstellungsortes,
  • Dauer der Aufstellung und
  • die Betriebszeiten.
     

Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe mit Betriebskonzept

  • Kopie der Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes mit dem zugrundeliegenden Betriebskonzept
  • Aus dem Betriebskonzept muss deutlich hervorgehen, ob das Fahrzeug über einen ausreichend großen Innenraum und über eine angemessene Innenausstattung verfügt.
    Insbesondere muss das Prostitutionsfahrzeug so beschaffen sein, dass
    • Türen jederzeit von innen geöffnet werden können,
    • durch technische Vorrichtungen jederzeit Hilfe erreichbar ist,
    • eine angemessene sanitäre Ausstattung und
    • eine gültige Betriebszulassung vorhanden ist sowie
    • das Fahrzeug sich in technisch betriebsbereiten Zustand befindet.
  • gegebenenfalls wenn vorhanden auch die Kopie der Stellvertretererlaubnis

Anmeldebescheinigungen/ Aliasbescheinigungen

  • Kopie der Anmeldebescheinigungen und/oder Aliasbescheinigungen aller voraussichtlich im Prostitutionsfahrzeug tätig werdenden Prostituierten

Vereinbarungen mit Prostituierten

  • Kopie der mit den Prostituierten geschlossen Vereinbarungen/Verträge über die Nutzung des Fahrzeugs

Fotos des Prostitutionsfahrzeugs

  • aktuelle Fotos (Außen- und Innenansicht) des Prostitutionsfahrzeugs

Gültige Betriebszulassung/ Nachweis für Betriebsfähigkeit

Nachweise über eine gültige Betriebszulassung und technische Betriebsfähigkeit für das Prostitutionsfahrzeug (zum Beispiel durch Kopie der letzten Hauptuntersuchung, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I, Werkstattserviceheft, oder ähnliches)


  • Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe
  • Geeignetheit des Aufstellungsortes
  • Volljährigkeit der anzeigenden Person und gegebenenfalls deren Stellvertretung

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen wollen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige (gegebenenfalls ist ein Vordruck verfügbar, zum Beispiel für die Stadt Potsdam).
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die nötigen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt ein.

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt, ob ein Anzeigeformular bereitsteht.

zum Beispiel Formular Stadt Potsdam: Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ordnungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg


Betrieb, Prostitutionsgewerbe