Einrichtung
Landkreis Elbe-Elster - Ordnungsamt - Gewerbeaufsicht/ Schwarzarbeit
In der Bundesrepublik Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Jedoch ist ein Gewerbetreibender verpflichtet den Beginn und die Aufgabe des Gewerbes sowie gewisse Änderungen bei den örtlichen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden im Landkreis anzuzeigen.
Aufgaben
- Bewilligung von Ausnahmen von den Beschränkungen der Ladenschlusszeiten / Erlass von Verordnungen über abweichende Öffnungszeiten (Ladenschlussrecht)
- Fachaufsicht über örtliche Gewerbeämter
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Marktfestsetzungen
Adresse
An der Lanfter 504916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Fax
+49 3535 46-4448Telefon
+49 3535 46-4405
Hinweis
Sachbearbeiter/in Gewerbeaufsicht/ Schwarzarbeit
Sachbearbeiter/in Gewerbeaufsicht/ Schwarzarbeit