Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.


Adresse
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-3504
Telefon
+49 355 612-3215
Hinweis
Christiane Glosemeyer, Amtsärztin

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Termine nach Vereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
+49 3334 2142601
Telefon
+49 3334 2141601

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.


Fax
+49 3535 46-3122
Hinweis
Fax
Telefon
+49 3535 46-3101
Hinweis
Sekretariat

Adresse
Berliner Straße 35 - 37
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr


Fax
03301 601-80379
Telefon
03301 601-3766
Hinweis
Team Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Telefon
03301 601-3764
Hinweis
Team Zahnärztlicher Dienst

Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Steinstraße 14
14806 Bad Belzig
Servicezeiten

Montag nach Vereinbarung

Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung


Telefon
033841 91-0

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-4099
Hinweis
zentrales Fax
Telefon
03984 70-0
Hinweis
Vermittlung

Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Häufig gestellte Fragen

Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,

Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig


Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.


Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland


Okt. bis April vor der Einschulung


Anamnesebogen Schulquereinsteiger
FormularDokInfodienste


Impfen Deutsch
FormularDokInfodienste


Impfen Englisch
FormularDokInfodienste


Anamnesebogen Kita SEU (Elternfragebogen zur kinderärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt)
FormularDokInfodienste


Impfen Arabisch
FormularDokInfodienste


Impfen Türkisch
FormularDokInfodienste


Impfen Russisch
FormularDokInfodienste

Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchung