Dienstleistung
Einschulungsuntersuchung Durchführung
Pflicht zur Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung vor der erstmaligen Schulaufnahme.
Einrichtung
Fachbereich 53 - Gesundheit
Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3504
+49 355 612-3215
Christiane Glosemeyer, Amtsärztin
Einrichtung
Landkreis Barnim - Einschulungsuntersuchung
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Termine nach Vereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
+49 3334 2142601
+49 3334 2141601
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.
+49 3535 46-3122
Fax
+49 3535 46-3101
Sekretariat
Berliner Straße 35 - 37
16515 Oranienburg
Dienstag
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-80379
03301 601-3766
Team Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
03301 601-3764
Team Zahnärztlicher Dienst
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Steinstraße 14
14806 Bad Belzig
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
033841 91-0
Einrichtung
Landkreis Uckermark
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-4099
zentrales Fax
03984 70-0
Vermittlung
Einrichtung
SG Schulen
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
1 Stunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Erforderliche Unterlagen
Impfausweis
Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensablauf
Okt. bis April vor der Einschulung
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Ansprechpunkt
Kinderärztin/Kinderarzt
Anträge / Formulare
Anamnesebogen Schulquereinsteiger
FormularDokInfodienste
Impfen Deutsch
FormularDokInfodienste
Impfen Englisch
FormularDokInfodienste
Anamnesebogen Kita SEU (Elternfragebogen zur kinderärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt)
FormularDokInfodienste
Impfen Arabisch
FormularDokInfodienste
Impfen Türkisch
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Impfen Russisch
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Gesundheitsamt, Schuleingangsuntersuchung, Schuluntersuchung
Bearbeitungsdauer
1 Stunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschule: bis April des Jahres des Schulpflichteintritts,
Für alle anderen Jahrgangsstufen: ständig
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie im Land Brandenburg leben und Ihr Kind erstmals in einer Schule angemeldet wird, besteht die Pflicht zur Teilnahme Ihres Kindes an der schulärztlichen Untersuchung. Die schulärztliche Untersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor dem Schuleintritt. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des zuständigen Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt erfassen. Mindestens ein Elternteil muss an der Untersuchung teilnehmen, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.
Erforderliche Unterlagen
Impfausweis
Voraussetzungen
Erstmaliger Besuch einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensablauf
Okt. bis April vor der Einschulung
Zuständige Stelle
Gesundheitsamt
Ansprechpunkt
Kinderärztin/Kinderarzt
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Anamnesebogen Kita SEU (Elternfragebogen zur kinderärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt)
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