Weitere Aufgaben:

  • Untersuchungen in den Kindertagesstätten,
  • Kinder im Alter vom 30. bis zum 42. Lebensmonat,
  • Einschulungsuntersuchungen,
  • Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz im Rahmen der Schulentlassuntersuchung,
  • Gutachten für sonderpädagogischen Förderbedarf (z. B. Lern- oder Körperbehinderung),
  • Gewährung auf Eingliederungshilfe nach Sozialgesetzbuch XII und KJHG,
  • Diagnostik und Verlaufskontrolle zur Beurteilung der Notwendigkeit einer Frühförderung oder Integration 

Ansprechpartner

KJGD Herzberg

KJGD Außenstelle Bad Liebenwerda

KJGD Außenstelle Finsterwalde