In Ihrem Reisepass wird der Wohnort vermerkt. Wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert, müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen. Wenn Ihre neue Anschrift im selben Wohnort liegt, müssen Sie Ihren Reisepass nicht anpassen lassen.


Adresse
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Öffnungszeiten der Schalter MIT und OHNE Termin:

Mo 10:00 - 18:00 Uhr
Di 08:00 - 18:00 Uhr
Mi 08:00 - 18:00 Uhr
Do 08:00 - 18:00 Uhr
Fr 08:00 - 14:00 Uhr
Sa 08:00 - 12:00 Uhr (NUR mit Termin / Infotresen nicht besetzt)


Jetzt online in der Terminverwaltung  des Bürgerservicecenters einen Termin vereinbaren.


Öffnungszeiten des Bürgerservicecenters Zentrum Ost:

Mo 11:00 – 16:00 Uhr
Di 08:00 - 16:00 Uhr
Mi 08:00 - 16:00 Uhr
Do 08:00 - 16:00 Uhr
Fr 08:00 - 14:00 Uhr

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten der Edisonallee

  • Es ist  nur Kartenzahlung möglich.
  • Folgende Dienstleistungen werden NICHT angeboten:
    • Beantragung von vorläufigen Dokumenten
    • Eintragung gesetzlicher Vertreter in den Reisepass 
    • Ausgabe von Dokumenten
    • Auslandsbeglaubigungen
    • Verpflichtungserklärungen   

Mit Hilfe der  Statusabfrage Personalausweis und / oder Reisepass  erfahren Sie, ob Ihr Dokument zur Abholung bereit liegt

Vereinbaren Sie zur Abholung Ihres Ausweisdokumentes  Terminverwaltung einen festen Termin

Hinweis zu den Öffnungszeiten vor oder zu Feiertagen:

Am 24. und 31. Dezember bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen.  An Samstagen vor Ostern und Pfingsten bleibt das Bürgerservicecenter geschlossen und schließt am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.


Fax
0331 2893814
Telefon
0331 2891111
Telefon
0331 2894444
Hinweis
Terminvereinbarung

Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-304
Telefon
03306 751-305

Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720212
Telefon
+49 33233 720122
Telefon
+49 33233 720119

Adresse
Bahnhofstraße 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Terminvereinbarung unter: https://spremberg.termine-reservieren.online


Adresse
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag  
08:00 - 13:00 Uhr  
(mit Terminvereinbarung)

 

Dienstag  
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr 
(ohne Terminvereinbarung)
 

Mittwoch  
geschlossen
 

Donnerstag 
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 
(mit Terminvereinbarung)
 

Freitag  
08:00 - 12:00 Uhr
(mit Terminvereinbarung)  
 

Jeden 1. Samstag im Monat 
09:00 - 12:00 Uhr
(ohne Terminvereinbarung) 
 

Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.


Fax
03327 783159
Telefon
03327 7830

Adresse
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Fax
035322 2271
Telefon
035322 390

Adresse
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 11:30 Uhr

Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr

Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Fr.   08:30 - 11:30 Uhr


Telefon
039745 86122

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Mo      08:00 – 12:00 Uhr
Di       08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi       geschlossen
Do      08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr       08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr

Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.

Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Ausweis- und Passwesen;
  • Meldewesen;
  • Fundbüro;
  • Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
  • KFZ-Angelegenheiten

Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:

  • Abholung von Dokumenten
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Ausstellung Meldebescheinigung

Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:

  • Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.

Telefon
03391 355-111

Häufig gestellte Fragen

Sie müssen nach Ihrem Umzug an einen neuen Wohnort im Inland Ihren Wohnort-Eintrag in Ihrem Reisepass unverzüglich ändern lassen.


In Ihrem Reisepass wird nur der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss nur geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert.

Sie können den Wohnorteintrag in Ihrem Reisepass persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen.

Ziehen Sie ins Ausland und haben dort einen neuen Wohnort, können Sie Ihren Aufenthaltsort im Ausland eintragen lassen. Falls Ihr ausländischer Wohnort noch nicht feststeht, können Sie Ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort eintragen lassen.



§ 15 Nummer 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 19 Absatz 1 Satz 1 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 19 Absatz 2 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 19 Absatz 3 Passgesetz (Passgesetz – PassG)
§ 23a Bundesmeldegesetz (Bundesmeldegesetz – BMG)
§ 1 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
§ 15 Absatz 4 Nummer 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 1b Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 1c Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Nummer 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Nummer 6 Satz 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Tabelle 3 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 11 Tabelle 4 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
§ 4 Nummern 4.1.9 bis 4.1.9.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.1.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
§ 6 Absatz 2 Nummer 6.2.2.5 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)
§ 21 Absatz 2 Nummer 21.2.8 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV)

  • gültiger Reisepass
  • aktuelle amtliche Meldebestätigung,
    für im Ausland zu erbringende Nachweise kontaktieren Sie bitte die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
  • bei Vertretung:
    • Vollmacht

  • Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
  • Ihr Wohnort hat sich geändert.
  • Sie bringen Ihren Reisepass zur Ummeldung mit in die Behörde.

Wenn sich Ihr Wohnort im Inland ändert:

  • Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde.
  • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Wohnort-Änderung bei Ihrer zuständigen inländischen Meldebehörde im Reisepass vornehmen zu lassen.
  • Sie können die Anpassung Ihres Reisepasses gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung im Inland vornehmen lassen. Legen Sie dafür bei der Ummeldung Ihren gültigen Reisepass vor.
  • Die Meldebehörde klebt einen amtlichen Wohnort-Aufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf eine freie Stelle im Datenfeld 11 oder auf die Seite für amtliche Vermerke in Ihren Reisepass.

Wenn sich Ihr Wohnort im Ausland ändert:

  • Sie können sich bei der für Ihren neuen ausländischen Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung melden, zum Beispiel bei einer Botschaft oder bei einem Konsulat.
  • Es besteht keine Meldepflicht bei einer deutschen Auslandsvertretung im Ausland.

  • Widerspruch
  • Anfechtungsklage
  • Verpflichtungsklage

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden und Ämter


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