Dienstleistung
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wie melde ich einen Zweitwohnsitz an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Sie können hier online
eine Nebenwohnung in der Stadt Bernau bei Berlin voranmelden
. Möglich ist das nur, wenn Sie bereits eine Wohnung in Bernau haben und diese nicht aufgeben. Haben Sie noch keine Wohnung, so ist ein
Zuzug
anzumelden. Wird die bestehende Nebenwohnung in der Stadt aufgegeben, ist ein
Umzug
zu erfassen.
Die Anmeldung einer Nebenwohnung kann für eine ganze
Familie gleichzeitig
durchgeführt werden. Das betrifft also auch einen Ehepartner / eine Ehepartnerin, einen eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin sowie Ihre minderjährigen Kinder beziehungsweise die Kinder Ihres mitziehenden Partners. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Hauptwohnung zuziehen und in die gleiche Wohnung einziehen.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Anmeldung einer Nebenwohnung im Einwohnermeldeamt / im Bürgerbüro erleichtern und es damit auch für Sie zu einer Einsparung an Wartezeit kommt. Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie aber die eingegebenen Daten mit
Ihrer Unterschrift
bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen. Bringen Sie bitte dazu Ihren
Personalausweis
oder ein anderes gültiges Personaldokument mit.
Sie können hier Ihren Nebenwohnsitz online an- und abmelden sowie den Wohnsitz-Status wechseln.
Nebenwohnsitz online anmelden
Nebenwohnsitz online abmelden
Statuswechsel - Nebenwohnung wird zur Hauptwohnung
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die online eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb noch einmal die Meldebehörde aufsuchen.
Bringen Sie bitte dazu Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Personaldokument mit.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt