Dienstleistung
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Welche Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden von der Kommune angeboten?
Ausführliche Beschreibung
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden gemäß Sozialgesetzbuch VIII (Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe) insbesondere folgende Hilfearten gewährt:
- Erziehungsberatung 28 SGB VIII
- Soziale Gruppenarbeit (S 29 SGB VIII)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (S 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (S 31 SGB VIII)
- Erziehung in einer Tagesgruppe (S 32 SGB VIII)
- Vollzeitpflege 33 SGB VIII)
- Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform (S 34 SGB VIII)
- Intensive pädagogische Einzelbetreuung (S 35 SGB VIII)
Weitere Leistungen, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe finanziell umgesetzt werden, sind Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII), Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter oder Väter und Kinder (S 19 SGB VIII)
Spezielle Hinweise für - Stadt Bernau bei Berlin
Mit dem „Bernauer und Eberswalder Stadtpass“ gewähren die beiden großen Barnimer Städte Ermäßigungen bei Kultur und Freizeit. Damit soll denen, die ihren Hauptwohnsitz in Bernau oder Eberswalde haben und aus wirtschaftlichen oder körperlichen Gründen beeinträchtigt sind, eine bessere Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
In beiden Städten gab es bereits Vorläuferprojekte. Neu ist jedoch, dass durch die Neuauflage Bewohner der einen Stadt auch in der anderen Kooperationsstadt vom Stadtpass profitieren können. Zahlreiche städtische Einrichtungen gewähren bei Vorlage des Passes Ermäßigungen auf den regulären Preis und auch bei städtischen Veranstaltungen gibt es jeweils Nachlass. In Bernau sind hier zum Beispiel die Stadtbibliothek, das Freibad oder das Sportforum zu nennen. In Eberswalde sind neben Bibliothek und Freizeitbad auch der Familiengarten und der Zoo ermäßigt nutzbar.
Der Stadtpass kann von Personen genutzt werden, die aus verschiedenen Gründen benachteiligt sind. Dazu gehören durch das Lebensalter oder die Lebenssituation Benachteiligte (Beispiel: Alleinerziehende), Empfängerinnen und Empfänger verschiedener Sozialleistungen und körperlich oder geistig Beeinträchtigte oder Behinderte. Eine genaue Auflistung darüber, wer als anspruchsberechtigt gilt, gibt auch das neu gestaltete Faltblatt zum Bernauer und Eberswalder Stadtpass, das seit Anfang Februar in den beiden Städten erhältlich ist.
Darin ist auch verzeichnet, wie der Stadtpass erworben werden kann. Die bearbeitende Stelle ist in Bernau das Ordnungsamt (Bereich 'Wohnungswesen'), in Eberswalde das Bürgeramt. Dem ausgefüllten Antrag auf Erwerb des Stadtpasses ist ein aktueller Leistungsbescheid oder ein Nachweis über den Grad der jeweiligen Behinderung beizufügen. Ist der Stadtpass fertiggestellt, kann dieser persönlich, bei Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses und gegen Unterschrift im zuständigen Amt abgeholt werden. Der Stadtpass ist kostenlos und gilt für ein Jahr.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Sozialpass wurde Anfang 2021 abgeschafft. In Kooperation mit Eberswalde wurde der "Bernauer und Eberswalder Stadtpass" eingeführt.
Anträge / Formulare
FormularDokInfodienste
Bernauer und Eberswalder Stadtpass - Flyer
FormularDokInfodienste